10 Millionen € Strafe und 15 Jahre Knast

Die südbelgische Region Wallonien hat ein „Wohlfühlgesetz“ für Tiere erlassen, das den Tierschutz in eine neue Dimension bringt. Was ändert sich durch den „Code du bien-être animal“?

Solche Bilder wird es künftig in Wallonien nicht mehr geben! Foto: L214 Ethique & Animaux / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 3.0

(KL) – Wer künftig in der südbelgischen Region Wallonien die schlechte Idee hat, vor der Fahrt in den Urlaub seinen Hund, seine Katze oder ein anderes Haustier irgendwo auszusetzen, ist nicht nur ein Armleuchter, sondern auch ein Idiot. Denn solche Vergehen werden ab sofort in Wallonien als „Akt der Grausamkeit“ unter schwere Strafen gestellt: 10 bis 15 Jahre Gefängnis und bis zu 10 Millionen Euro Strafe. Insgesamt enthält der neue „Code du bien-être animal“, das „Wohlfühlgesetz für Tiere“ 109 Punkte, die nun in Wallonien anders geregelt sind als anderswo – Wallonien wird zur „tierfreundlichsten Region der Welt“.

Der wallonische Regionalminister Carlo di Antonio (CDH, Zentrumspartei) hat es geschafft: Sein neues Tierschutzgesetz „Code du bien-être animal“ erkennt per Gesetz verschiedene Grundrechte für Tiere an und enthält Innovationen, mit denen Wallonien zum internationalen Vorreiter für Tierrechte wird. Die vielen, teilweise revolutionären Veränderungen betreffen sowohl die landwirtschaftliche als auch die private Tierhaltung.

Vor dem wallonischen Gesetz gelten ab sofort Tiere als „sensible Wesen, die Empfindungen, Emotionen und ein gewisses Bewusstseinsniveau haben“. Und dementsprechend will man sich nun in Wallonien auch verhalten. Im Privatbereich müssen Personen ab 18 Jahren, die ein Tier halten wollen (nett: Im Gesetz steht, „wer seine Wohnung mit einem Tier teilen möchte“…) – eine Art Tierführerschein absolvieren. Wer diesen aufgrund von Misshandlungen von Tieren verliert, darf dann keine Tiere mehr halten. Um diesen Tierführerschein zu erhalten, muss man an Kursen teilgenommen haben, in denen man den artgerechten Umgang mit Tieren erlernt.

Im landwirtschaftlichen Bereich wird der lange umstrittene „Schuss auf der Weide“ erlaubt, um einerseits eine regionale Produktion zu ermöglichen und andererseits Tieren den Stress des Schlachthofs zu ersparen. Und in den Schlachthöfen wird eine lückenlose Videoüberwachung eingeführt, die schockierende Praktiken der Vergangenheit verhindern soll. Da sich diese neuen Regelungen auf alle Tiere beziehen, sind in Wallonien auch die Tage von Legehennen-Batterien gezählt.

Tierversuche werden nur noch dann genehmigt, wenn sie der medizinischen Forschung diesen – die seit Jahrzehnten kritisierten Tierversuche der Kosmetikindustrie wird es auch nicht mehr geben.

Im Bereich Tierschutz zeigt Wallonien den Weg, der Rest Europas sollte folgen. Denn mit dem „Code du Bien-être“ bricht tatsächlich ein ganz neues Kapitel in den Beziehungen zwischen Mensch und Tier an, in dem Misshandlungen von Tieren schwer bestraft werden. Respekt.

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