3 Jahre – 3 Beispiele

Wie Schlichtungsverfahren ablaufen und was man selbst zur gütlichen Einigung beitragen kann.

Der am wenigsten Schaden verursachende Streit ist derjenige, den man ohne Gerichte klären kann... Foto: (c) ZfV

(PM/Red) – Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wird nun drei Jahre alt und mit ihm die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle am Zentrum für Schlichtung in Kehl. Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Einrichtung vermittelt seither bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Vertragspartnern im Unternehmen-Kunden- Verhältnis. Zwei Grundsätze gibt es dabei zu beachten: Zum einen Neutralität, was bedeutet, dass die Schlichtungsstelle nicht einseitig Interessen vertritt oder Beratungen durchführt. Zum anderen bestimmt Freiwilligkeit das Verfahren, was dazu führt, dass die Parteien selbst entscheiden können, ob sie sich an der Schlichtung beteiligen und ob sie den rechtlich ausgearbeiteten Schlichtungsvorschlag annehmen möchten.

Bevor ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden kann, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher aber immer erst einen direkten Lösungsversuch unternehmen – andernfalls muss die Schlichtungsstelle den Antrag ablehnen. Ob ein Unternehmen am Verfahren teilnimmt, können Kundinnen und Kunden sogar oft schon vor Vertragsabschluss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entnehmen. Auf den Internetauftritten tausender Unternehmen findet man zum Beispiel den Hinweis, dass diese im Streitfall bereit sind, bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle ein Verfahren durchführen zu lassen, um die Rechtslage zu klären. Dennoch hilft es auch bei so manchem anderen Unternehmen, das die Teilnahme offiziell ablehnt, im konkreten Einzelfall nachzufragen, ob sich nicht doch ein Schlichtungsverfahren anbieten würde. Die Erfahrungen der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle zeigen, dass sich dieses aktive Aufeinanderzugehen lohnen kann.

Ab sofort können Interessierte auf der Website der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle drei Beispiele (und schon bald mehr…) aus der dreijährigen Schlichtungspraxis nachlesen und dabei einen Eindruck gewinnen, wie solche Verfahren ablaufen. Hierzu reicht es, auf DIESEN LINK zu klicken.

Und nach den ersten drei Jahren der Existenz der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle kann man auch eine erste Bilanz ziehen. Trotz des unaussprechlichen Namens dieser Einrichtung wird dort hervorragende Arbeit geleistet, zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber eben auch der an diesem Verfahren teilnehmenden Unternehmen. Neudeutsch sagt man wohl “Win-Win” dazu…

Weitere Informationen, Tipps und Erklärungen finden Sie auf der Site der Allgemeinen Verbrauchgerschlichtungsstelle in Kehl!

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