6. Februar – Safer Internet Day

Ware bestellt, Geld weg, nichts geliefert? Dann sind Sie auf einem Fake-Shop gelandet? Doch wie erkennt man Fake Shops?

Heute ist "Safer Internet Day"! Foto: Saferpedia / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 3.0

(Red) – Die im Voraus bezahlte Ware wird nicht geliefert? Bei der gelieferten Ware handelt es sich um eine Fälschung? Wer beim Einkauf im Internet diese Erfahrung macht, ist wohl auf einen unseriösen Online-Shop, einen so genannten Fake-Shop hereingefallen. Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland erklärt, was beim Online-Shopping zu beachten ist.

Woran erkenne ich einen Fake-Shop?

- Das Angebot ist traumhaft günstig. Gerade wenn Markenprodukte zu extrem günstigen Preisen angeboten werden, sind Zweifel angebracht. Auch im Internet wird nichts verschenkt.

- Es wird ausschließlich Vorkasse akzeptiert. Nur so kann die Betrugsmasche funktionieren.

- Der Shop hat kein bzw. nur ein unvollständiges Impressum und Kontaktinformationen. Name, Anschrift (Postfach ist nicht ausreichend) und E-Mail Adresse werden nicht angegeben. Das führt dazu, dass die Identität des Inhabers praktisch nicht feststellbar ist.

- Die gesetzlichen Informationspflichten werden nicht erfüllt, wie z. B. eine Belehrung über das Widerrufsrecht. Bei Fake-Shops fehlt diese. Und falls eine „Rückgaberegelung“ vorhanden ist, ist diese meist in schlechtem Deutsch formuliert (Übersetzungsprogramm) oder auf Englisch und erfüllt somit nicht die gesetzlichen Anforderungen. Dasselbe gilt für die Produktbeschreibung, die Liefer- und Zahlungsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

- Der Shop hat auffällig viele negative Bewertungen in Foren oder Bewertungsportalen.

Wie kann ich mich schützen?

- Sofern der Shop ein Gütesiegel trägt, kann geprüft werden, ob er tatsächlich zertifiziert ist. Die Gegenprobe kann direkt beim Anbieter des Gütesiegels gemacht werden.

- Wer per Vorkasse zahlt, sollte sich sicher sein, dass der Online-Shop seriös ist.

- Die Kontaktinformationen im Shop können überprüft werden. Existieren Adresse und Telefonanschluss? Ist der angegebene Eintrag im Unternehmensregister erfolgt (www.unternehmensregister.de)?

Was tun, wenn ich trotzdem reingefallen bin?

Wer trotzdem reingefallen ist, sollte schnell reagieren und seine Bank bzw. sein Kreditkarteninstitut informieren. Oft lassen sich Abbuchungen noch rückgängig machen. Da dafür Fristen laufen, sollte man sich nicht von Vertröstungen des Fake-Shop-Inhabers hinhalten lassen. Daneben bleibt die Anzeige bei der Polizei.

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

1 Kommentar zu 6. Februar – Safer Internet Day

  1. HEMMERLÉ Pierre // 6. Februar 2018 um 12:51 // Antworten

    Il est quand même rassurant que les gogos de tout poil se fassent alpaguer. Dieu merci.
    Pierre Hemmerlé

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