And the winner is…

… eines dieser fünf Produkte. Im von der NGO „Foodwatch“ organisierten „Wettbewerb“ um die dreisteste Werbelüge 2017 haben alle fünf Kandidaten exzellente Chancen…

Das sind die fünf Nominierten für den diesjährigen "Goldenen Windbeutel". Foto: www.foodwatch.org

(KL) – Die NGO „Foodwatch“ vergibt wieder einmal den „Goldenen Windbeutel“ für Werbungen, die Verbraucher gezielt in die Irre führen. Das Schwerste an diesem „Wettbewerb“ dürfte die Vorauswahl der fünf Nominierten sein, denn Werbelügen gibt es weitaus mehr als bei diesen fünf Produkten. Deren Werbeaussagen haben es allerdings in sich, was man gut erkennt, wenn man sich diese fünf einmal genauer anschaut.

Besonders mies ist die Täuschung der Verbraucher, wenn es um Babynahrung geht. Daher schaffte es auch die Firma Alete mit ihrem „Kinderkeks“ in den Kreis der Erlauchten. Alete bewirbt diese Kekse mit dem hübschen Adjektiv „babygerecht“ – doch enthalten diese Kekse 25 % Zucker, was für Babys alles andere als angesagt ist, da Zucker im Babyalter bereits den Grundstein für spätere Karies legt. Aber Alete fühlt sich falsch verstanden. Das „babygerecht“ beziehe sich auf das Format der Kekse, die prächtig in Babyhand passen. Und dazu, das ist Alete wichtig, liegt die empfohlene Verzehrmenge bei 2 Keksen am Tag. Man hört es förmlich aus den Kinderzimmern jubeln, wenn Mama nach zwei Keksen die Packung wieder wegräumt.

Jogurt-Hersteller Bauer macht auch bei der Diversifizierung der Produktpalette mit. Da nach Angaben der Firma Kunden nach proteinreichen Trendprodukten verlangen, warf die Firma den „Protein Drink Vanille“ auf den Markt. Dieses Lifestyle-Getränk enthält nach Angaben der Experten von Foodwatch „völlig überflüssig hinzugesetztes Protein“ und rechtfertigt damit einen doppelt so hohen Preis wie für vergleichbare Produkte verlangt wird. Klar, wer das Kleingedruckte liest, der kommt darauf, dass der Drink Dinge enthält, die der Körper nicht braucht. Doch wer nur die Werbung und das Produktdesign anschaut, der hat das Gefühl, seinem Körper etwas richtig Gutes zu tun. Und das reichte dann für die Nominierung.

Ganz toll verhält es sich mit der Ochsenschwanzsuppe „Gebundene Ochsenschwanz Suppe“ aus dem Hause Lacroix, deren Produktname auf dem Etikett mit einer seltsamen englisch-französischen Bezeichnung „Oxtail Lié“ veredelt wurde. Haute Cuisine. Oder so. Blöd nur, dass dieses nicht ganz billige Süppchen kein Stück Ochsenschwanz enthält. Denn das Fleisch des Ochsenschwanzes sei nun mal zu sehnig und knorpelig. Und deswegen hat man es eben weggelassen. Und überhaupt, so verlautet indigniert aus dem Hause Lacroix, Ochsenschwanz-Fleisch müsse auch nur in Suppen enthalten sein, die über eine Zusatzbezeichnung wie „klassisch“ oder „original“ verfügen. Aber Ochsenschwanzsuppe ohne Ochsenschwanz? Mit so etwas schafft man es immerhin auf die Liste der fünf Nominierten.

Geschickt stellt sich auch die Firma „Unilever“ an, das ein „Becel Omega-3-Pflanzenöl“ vertreibt. Becel? Klingt irgendwie gesund. Und dann liest man in der Werbung, dass dieses tolle Produkt gleich dreimal mehr wertvolle Omega-3-Fettsäuren als Olivenöl enthält. Wow, gleich dreimal so viel. Allerdings enthält Olivenöl kaum Omega-3-Fettsäuren, weswegen es gar nicht so schwierig ist, dreimal mehr dieser Fettsäuren in einem normalen Pflanzenöl vorzufinden als in Olivenöl. Und Unilever zeigte sich auch höchst irritiert über diese Nominierung und warf Foodwatch einen Frontalangriff auf anständige Unternehmen vor, die alle Kennzeichnungspflichten einhalten.

Als letzter Kandidat auf der Liste zeichnet sich das „Urlegenden Müsli Quinoa, Apfel, Cranberries & Chia-Samen” aus dem Bremer Haus Kellogs aus. „Urlegenden“, das klingt ganz nach dem aktuellen Trend des Urgetreides wie Quinoa oder Aramanth. Urig, ursprünglich, so, wie sich eben die Vorväter ernährten. Und tatsächlich, in diesem Produkt ist wirklich Quinoa enthalten, allerdings nur 2,5 %. Was an Urgetreide fehlt, macht Kellogs mit lecker Zucker, Palmöl, Aroma- und Zusatzstoffen wett. Klasse.

Und jetzt sind die Verbraucherinnen und Verbraucher gefragt. Bis zum 26. November 2017 kann man im Internet abstimmen, welches dieser fünf Produkte mit dem „Goldenen Windbeutel“ ausgezeichnet werden soll. Abstimmen kann man im Internet unter https://www.goldener-windbeutel.de. Und auch, wenn bisher noch kein Preisträger seinen „Goldenen Windbeutel“ im Empfang nehmen wollte, auch, wenn die betroffenen Unternehmen aufgeregt in Abwehrhaltung gehen, so ist es gar nicht falsch, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher einmal deutlich zeigen, dass man nicht alles mit ihnen machen kann.

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