Bargeld lacht – aber nicht überall in Europa!
Das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl gibt Tipps, wo man in Europa mit wie viel Bargeld bezahlen kann und darf. Das sind nützliche Infos für den Sommerurlaub.

(PM / Red) – Sie möchten die Miete für Ihr Ferienhaus in Italien, die Rechnung Ihres belgischen Handwerkers oder das in Frankreich gekaufte Auto bar bezahlen? Das ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit, denn in vielen EU-Staaten gibt es Grenzen für Bargeldzahlungen bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Händlern. Wer mehr zu bezahlen hat, muss dies dann per Banküberweisung, Geld- oder Kreditkarte tun, ansonsten drohen Strafen in Höhe von bis zu 40 % der bar bezahlten Summe. So sollen Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverkehr eingedämmt werden. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert in einer interaktiven Europakarte über die Situation in den einzelnen Staaten. Das Wichtigste:
Bis 1.000 €: Italien und Portugal - In Italien liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bei 999,99 €. Mieten – auch von Feriendomizilen – dürfen grundsätzlich nicht bar bezahlt werden. Auch in Portugal muss man Beträge über 1.000 € per Banküberweisung, Kreditkarte oder Scheck begleichen.
Bis 1.500 €: Griechenland - Einzige Ausnahme ist in Griechenland bislang noch der Autokauf.
Bis ca. 2.260 €: Rumänien - Hier gilt eine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen von 10.000 RON (ca. 2.260 €) pro Person und Tag.
Bis 3.000 €: Belgien - Waren und Dienstleistungen dürfen nur bis 3.000 € bar bezahlt werden. Bargeld darf auch nicht fließen, wenn Sie eine Immobilie in Belgien kaufen.
Bis 5.000 €: Slowakei - Bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Händlern liegt hier die Grenze bei 5.000 €.
Bis ca. 7.668 €: Bulgarien - Beträge über 15.000 Lew (ca. 7.668 €) müssen per Bankzahlung beglichen werden – selbst wenn der Betrag in Raten gezahlt werden soll.
Bis 13.000 €: Tschechische Republik - Pro Tag können Verbraucher bis zu 350.000 tschechische Kronen in bar bezahlen.
Bis 15.000 €: Spanien, Frankreich, Polen - In diesen Ländern dürfen ausländische Verbraucher, die nicht im Land leben, bis 15.000 € in bar bezahlen.
Keine Höchstgrenze, allerdings ein paar Ausnahmen von dieser regel gibt es in folgenden EU-Mitgliedsstaaten: Finnland, Estland, Irland, Schweden, Ungarn und den Niederlanden.
In einigen europäischen Staaten haben Händler das Recht, Bargeld über einer bestimmten Summe abzulehnen, ebenso wie große Geldscheine oder die Zahlung mit mehr als 50 Geldstücken. Über diese Ausnahmen müssen Verbraucher im Geschäft vorab entsprechend informiert werden. In einigen Ländern wird der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen, wenn der Händler für größere Barzahlungen keine Steuern und Mehrwertsteuer abführt.
Keine Höchstgrenze und keine Ausnahmen von dieser Regelung gibt es in Luxemburg, Österreich, Slowenien, Malta, Zypern, Island, Litauen und Lettland.
Allerdings sehen die EU-Zollvorschriften vor, dass wenn Sie von einem EU-Land in ein anderes reisen, Bargeld über 10.000 € beim Grenzübertritt angemeldet werden muss.
Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland auf der Website nachschauen, wo es umfangreiche Informationen zu diesem und zu anderen Reise- und Verbraucherthemen gibt!
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