Big Brother kommt auf leisen Sohlen…
... aber er kommt. Treibende Kraft ist Innenministerin Nancy Faeser. Die will jetzt dem BKA erlauben, heimlich Wohnungen zu öffnen und zu durchsuchen.
(KL) – Nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gerade erst verkündet hat, das Schengen-Abkommen „bis auf weiteres“ auszusetzen, legt sie direkt mit einer neuen Idee nach. Nach Vorstellungen ihres Ministeriums soll das Bundeskriminalamt (BKA) künftig heimlich Privatwohnungen öffnen und durchsuchen dürfen. Dieser Vorschlag ist unerhört, denn er beendet den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Für Nancy Faeser ist das in Ordnung, denn sie geht davon aus, dass dieser Eingriff in die Grundrechte ein „modernes Instrument“ im Kampf gegen den Terrorismus ist. Man darf sich gar nicht vorstellen, was solche „Instrumente“ in den Händen einer anderen, vielleicht extremistischeren Regierung anrichten können.
In dem Gesetzesvorschlag heißt es, dass künftig das BKA „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones sowie die Befugnis zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“ erhalten soll. Und das bedeutet, dass dann „Big Brother“ nicht einmal mehr an die Tür klopfen muss, wenn er jemanden vollständig überwachen will.
Gewiss, solche Maßnahmen sollen laut Innenministerium „nur unter sehr hohen Hürden, als Ultima Ratio und ausschließlich zur Terrorismus-Bekämpfung eingesetzt werden dürfen“. Nur, wer entscheidet, wann diese Voraussetzungen gegeben sind und wer kontrolliert, dass diese „Hürden“ tatsächlich respektiert werden? Eine Regierung, der nur noch knapp ein Drittel der Bevölkerung vertraut? Und was ist, wenn eine Formation wie die AfD an die Macht kommt und solche „Instrumente“ zur Bekämpfung politischer Gegner einsetzt?
Grundsätzlich hat der Staat nichts in Privatwohnungen zu suchen, es sei denn, es liegt der Polizei ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vor, der nur dann ausgestellt wird, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt und eine solche Durchsuchung rechtfertigt und – dieser Durchsuchungsbefehl muss dem Betroffenen vorgelegt werden. Das heimliche Einbrechen und Durchsuchen von Privatwohnungen stellt im Grunde ein Aufweichen des Grundgesetzes dar und muss verhindert werden.
Das zur Verfügung stehende Instrumentarium der Polizei ist eigentlich ausreichend, wenn es denn richtig angewandt wird. Die Staatsanwaltschaft kann Telefonüberwachungen anordnen, Hausdurchsuchungen veranlassen, Personen überwachen lassen, aber alles in einem rechtsstaatlichen Rahmen, der die Privatsphäre der Bürger schützt.
Dazu ist sehr schwierig, wenn solche Maßnahmen von einer Regierung in die Wege geleitet werden, die nachweislich das Vertrauen der Wählerschaft verloren hat. Nancy Faeser ist für eine Partei unterwegs, der noch 15 % der Wähler das Vertrauen aussprechen und das bedeutet, dass 85 % der Wählerschaft der SPD nicht mehr vertrauen. In dieser Situation ist ein derart weitreichender Eingriff in die Grundrechte nicht zu rechtfertigen. Es ist erschreckend, mit was für Dingen das Bundesinnenministerium momentan unterwegs ist – doch solche Dinge dürften ab 2025 vorbei sein, wenn diese Regierung abgewählt werden wird. Hoffentlich richtet sie bis dahin nicht noch größeren Schaden an…
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