Das Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Interview mit Felix Braun, dem Leiter der Universalschlichtungsstelle des Bundes. Nach zwei Jahren der permanenten Änderungen dieser Verordnung wollen wir wissen, welche Auswirkungen das Ende dieser Verordnung hat.

Einige Schutz-Vorkehrungen werden auch künftig weitergeführt. Foto: USS

(KL) – In den letzten beiden Jahren haben wir nicht weniger als sieben Interviews mit Felix Braun, dem Leiter der Universalschlichtungsstelle des Bundes über die Auswirkungen der verschiedenen und sich häufig ändernden Arbeitsschutzverordnungen in der Pandemie geführt. Zwar ist die Pandemie noch lange nicht vorbei, doch seit heute Mitternacht gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr. Interview Nummer 8.

Seit heute 0 Uhr gibt es keine Corona-Arbeitsschutzverordnung mehr. Nach unseren bisherigen Interviews zum Umgang mit Corona in der Universalschlichtungsstelle des Bundes würde es mich aber wundern, wenn das für Sie ein „Leinen los!” bedeuten würde…

Felix Braun: Da liegen Sie ganz richtig, wir behalten freiwillig zahlreiche Corona-spezifische Schutz- und Hygienemaßnahmen bei. Für Besprechungen in Innenräumen gelten zum Beispiel weiter Masken- und Abstandspflicht. Mobiles Arbeiten und Videobesprechungen bleiben Bestandteil unserer Arbeitsweise, um Kontakte zu reduzieren. Klar ist aber auch: Bestimmte Lockerungen werden wir genießen.

War es anstrengend für Sie, diese ganzen gesetzlichen Änderungen im Auge zu behalten?

FB: Ja, es hat schon einiges an Stunden in den vergangenen zwei Jahren gekostet. Teilweise musste in der Tat schnell auf gesetzliche Änderungen reagiert werden, aber gerade auch da, wo der rechtliche Rahmen Spielräume ließ, war es immer wichtig, in diesen schwierigen Zeiten bestmöglich auf Belange des Teams zu achten. Dazu muss aber erstmal im Dialog ergründet werden, was diese genau sind. Ich denke, so sind alle gut durch diese Zeit gekommen und wir gehen sogar gestärkt aus dieser Zeit hervor. Infektionen in den Büroräumlichkeiten hat es im Übrigen seit Beginn der Pandemie nicht gegeben.

In vergangenen Interviews sagten Sie, dass zusätzliche Herausforderungen dadurch gegeben waren, dass ein Teil des Teams aus Grenzgängern besteht. Hat das auch heute Besonderheiten mit sich gebracht?

FB: Als Arbeitgeber im Grenzgebiet muss man immer höllisch darauf aufpassen, ab welchem Umfang etwa das mobile Arbeiten von Frankreich aus Änderungen in Hinblick auf die Einkommenssteuer und die Sozialversicherungspflicht gibt.

Bereits im Mai 2020 wurde eine Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich zur Besteuerung von Grenzpendlern in Zeiten der Pandemie getroffen, die einige Flexibilität erlaubte; diese läuft aber erst zum 30. Juni 2022 aus und nicht heute. Gleiches gilt für die sozialversicherungsrechtlichen Ausnahmeregelungen.

Das ist sehr gut so, denn sonst hätte ich wohl jetzt alle Grenzgänger ganz überwiegend ins Büro beordern müssen, da normalerweise sozialversicherungsrechtlich eine 25%- und steuerlich eine 45-Tage-Grenze zu beachten ist. So haben wir aber keinen radikalen Umbruch heute, sondern können uns bis zum 30.6. Zeit lassen, um eine dauerhafte Regelung für ein hybrides Arbeiten zu finden, die für Grenzgänger im Einklang mit den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Maßgaben steht.

Davon hatten wir es auch schon in den bisherigen Interviews – Sie wollen also nicht zu voller Präsenz zurückkehren?

FB: Persönlich bin ich ein absoluter Fan von meinem Büro, auch wenn ich den einen und anderen mobilen Tag zu schätzen gelernt habe. Aber manche im Team lieben das „mobile office“. Und es hat ja sehr gut funktioniert seit März 2020. Es wäre ein schlechter Dank, wenn ich jetzt alles auf Präsenz umstellen würde. Und generell haben sich die Zeiten gewandelt: Durch ein hybrides Modell werden wir zu einem noch attraktiverer Arbeitgeber und werden das in künftigen Stellenausschreibungen aktiv promoten. Jeder kann aber auch komplett ins Büro kommen, an zwei festen Tagen müssen alle da sein – und bei Grenzgängern wird ohnedies der Schwerpunkt aus genannten Gründen auf dem Büro liegen müssen.

Das klingt trotzdem nach viel Arbeit, Gesetzeslektüre und Abwägung…

FB: Ist es auch. Aber es lohnt sich ja. Und es passt irgendwie verdammt gut zu uns, der Universalschlichtungsstelle des Bundes (lacht). Da wir für ein ganz breites Spektrum an Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern zuständig sind, müssen wir es ja qua Amt lieben, uns durch Spezialgesetze zu wühlen, die wir vorher nicht kannten, und Lösungen zu finden, die den Interessen beider Parteien Rechnung tragen…

Denken Sie, das wird nun unser letztes Interview zur Arbeit in Zeiten der Pandemie?

FB: Wünschen tue ich mir das natürlich…

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