Die Alarmstufe

Ab heute gilt in Baden-Württemberg die „Alarmstufe“, die höchste Stufe der Pandemie-Eskalation. Für nicht geimpfte Personen beginnt damit eine höchst seltsame Adventszeit.

Alarmstufe in Baden-Württemberg - schade, dass man dem Virus nicht einfach die Tür vor der Nase zuschlagen kann... Foto: Perennis / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 4.0int

(KL) – Das fast zwei Jahre lang probierte, regionale „Trial and Error“ in der Pandemie-Bekämpfung geht weiter. Angesichts weiter explodierender Infektionszahlen, zu Beginn des Winters und der kalten Jahreszeit, veranlasst die 16 Ministerpräsidenten, erneut regionale Maßnahmen zu treffen, nach dem Motto „das hat bisher nicht funktioniert, vielleicht klappt es ja dieses Mal“. Gleichzeitig hält die immer noch kommissarisch handelnde Bundesregierung am Plan fest, am 25. November, also in einer Woche, den „epidemischen Notstand“ für beendet zu erklären. Baden-Württemberg ruft heute die „Alarmstufe“ aus, da zwei Werktage hintereinander mehr als 390 Covid-Patienten in den Intensivstationen des Landes in Behandlung sind.

Der Winter 2021/22, der zweite Covid-Winter, kündigt sich verschärft an. Während einerseits die Vorbereitungen für die Feste zum Jahresende auf Hochtouren laufen, am letzten Wochenende die Jecken munter Karneval mit Ringelpiez und Anfassen feierten, versteht niemand mehr die Entwicklung der Lage. Widersprüchliche Zahlen kursieren, diametral entgegengesetzte Experten-Meinungen und Studien werden veröffentlicht, und das Chaos wird immer größer.

Momentan verläßt sich die Politik darauf, dass das Format 2G, also ein faktischer Lockdown für nicht geimpfte Personen, die Lösung darstellt. Das ist tapfer, denn 2G kann nur dann wirklich funktionieren, wenn diese beiden Gruppen, also Geimpfte und Genesene, tatsächlich „sicher“ wären. Das sind sie aber nicht. Die jetzt überall und nicht nur in Baden-Württemberg verhängten 2G-Maßnahmen wiegen Geimpfte und Genesene in der falschen Sicherheit, dass nun die „Gefährder“ aus dem öffentlichen Leben verbannt sind und man sich wieder ungefährdet bewegen kann wie damals, vor der Pandemie. Und auch das stimmt nicht, sondern wird dafür sorgen, dass die Pandemie einfach weitergeht.

Die regionalen Maßnahmen hätten im Mittelalter greifen können, als die Welt noch nicht so mobil war wie heute. Nur, wir leben nicht mehr im Mittelalter, sondern in einer Zeit, in der die Menschen ständig von A nach B unterwegs sind. Oft aus beruflichen Gründen und seit Beginn der Pandemie im Februar/März 2020 hat man immer darauf geachtet, dass diese Mobilität auf keinen Fall eingeschränkt wird. Dass man damit auch die Mobilität und Verbreitung des Virus sichergestellt hat, ist eine bedauerliche Begleiterscheinung dieser Mobilität.

Natürlich möchte niemand mit denen tauschen, die heute Entscheidungen zu treffen haben. Aber eigentlich könnte man erwarten, dass nach fast zwei Jahren „Trial and Error“ endlich diejenigen Ansätze zum Tragen kommen, die auch eine Chance haben, Erfolge zu zeitigen. Das regionale Gestricke wird diese Pandemie auf jeden Fall nicht eindämmen können, wie wir seit fast zwei Jahren täglich erkennen müssen.

So lange jeder einzeln dies und jenes ausprobiert, wird es nicht möglich sein, die Pandemie ernsthaft zu bekämpfen. Wann gibt es endlich eine europäische Strategie und eine Angleichung der Maßnahmen?…

Und das bedeutet die Alarmstufe konkret:

2G gilt für: Schwimmbäder, Kinos, Museen, Theater, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen. Innenräume von Restaurants und Cafés (wobei sich Mitte November wohl niemand mehr auf eine Terrasse setzt, wo 3G noch akzeptiert würde…).

3G: Einzelhandel (mit Ausnahme von Supermärkten für tâglichen Bedarf, hier reicht ein Antigen-Test). Hotels, Friseur oder Nagelstudio (hier mit PCR-Test).

Kontaktbeschränkungen: Treffen sind für nicht geimpfte Personen nur noch im eigenen Haushalt mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren zählen dabei nicht mit.

Ansonsten wird dringend empfohlen, bei Fragen oder Unsicherheiten die Corona-Verordnung des jeweiligen Bundeslands zu konsultieren. Diese findet man normalerweise auf den Internet-Sites der jeweiligen Sozial- und Gesundheits-Ministerien der Länder.

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