Die Corona-Verordnung Baden-Württemberg

In einer Phase, in der sich die pandemischen Umstände rasant entwickeln, ändern sich auch die Vorschriften in schneller Geschwindigkeit.

Während viele noch zwischen "3G", "2G" oder "2G+" rätseln, ist die Situation für nicht geimpfte Personen so, wie auf diesem Bild... Foto: 4028mdk09 / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 3.0

(KL) – Für viele Menschen sind die Corona-Verordnungen nicht mehr verständlich, zumal sie sich permanent ändern. Seit letztem Samstag gelten wieder neue Regeln in Baden-Württemberg (und auch anderswo), doch hier wollen wir uns auf das Land Baden-Württemberg konzentrieren.

Generell und bundesweit gilt inzwischen die „2G“-Regel im Einzelhandel, was bedeutet, dass der Zutritt zu Geschäften des Einzelhandels nur Geimpften und Genesenen erlaubt ist. Einzige Ausnahme für nicht geimpfte, genesene, aber negativ getestete Personen sind Supermärkte und Geschäfte, in denen Produkte des täglichen Bedarfs verkauft werden. Eine Übersicht, wo „2G“, „2G+“ und noch „3G“ gilt, findet man unter DIESEM LINK der Landesregierung.

« 2G+ », also Nachweis des kompletten Impf-Schemas oder einer Genesung PLUS Vorlage eines negativen Tests, der weniger als 24 Stunden alt ist, gilt hier: Kultur- und Freizeit-Einrichtungen, Galerien, Museen, Büchereien, bei Messen und Ausstellungen, in Schwimmbädern, Saunen, Zoos und auf Ski-Lifts. Ursprünglich war auch angekündigt worden, dass „2G+“ auch in der Gastronomie gelten soll, doch das änderte die Landesregierung auf Druck der CDU in eine „2G“-Regelung um. Und Ministerpräsident Winfried Kretschmann entschuldigte sich später für das „Wirrwarr“ in den Ankündigungen…

Dazu sind Weihnachtsmärkte, Volks- und Stadtfeste verboten, Diskotheken und Clubs müssen vorerst schließen. Für Sportveranstaltungen, Aufführungen in Theatern, Oper, Konzertsälen sind auf 50 % der Kapazität beschränkt, höchstens aber 750 Zuschauer. Das bedeutet, dass Profi-Fußballspiele und andere professionelle Spiele (Eishockey, Tennis, Handball, Basketball etc.) nur noch vor maximal 750 Zuschauern stattfinden dürfen, was beispielsweise in der Bundesliga „Geisterspiele“ bedeutet, denn in den großen Arenen verlaufen sich 750 Zuschauer schnell.

Die große Ausnahme gilt für Personen, die eine dritte Impfdosis erhalten haben. Diese Gruppe ist überall dort, wo „2G+“ gilt, von der Vorlage eines aktuellen Tests befreit.

Für Elsässer, die zumeist nur zum Einkaufen nach Baden fahren, ändert sich durch die neuen Regeln zunächst nicht viel. Nach wie vor gilt die „24-Stunden-Regel“, nach der Menschen in der Grenzregion, die maximal 30 km von der Grenze entfernt leben, nach wie vor für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen, ohne dass dafür irgendwelche Formalitäten erledigt werden müssten.

Ansonsten wird dringend empfohlen, sich im Zweifelsfall die jeweils aktuelle Version der „Corona-Verordnung Baden-Württemberg“ anzuschauen, die immer dann aktualisiert wird, wenn sich etwas verändert.

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