Die deutsche PKW-Maut wird es so nicht geben

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutsche PKW-Maut, so wie sie geplant ist, gegen europäisches Recht verstößt. Gut für die Grenzregionen, schlecht für Verkehrsminister Andreas Scheuer.

Hier am EuGH wurden die PKW-Maut-Pläne von Andreas Scheuer beerdigt... Foto: -Wuppertaler / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 4.0int

(KL) – Damit hatten alle, bis auf Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gerechnet: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die geplante deutsche PKW-Maut rechtswidrig ist. Das war bereits vor der Klage Österreichs vor dem obersten europäischen Gericht eigentlich klar gewesen, doch Andreas Scheuer war so aufgeregt, sein Lieblingsprojekt durchzuziehen, dass er weder auf Juristen noch auf Diplomaten hörte, sondern bereits den Betrieb der Mautanlagen an ein privates Unternehmen vergeben hat. Aus diesen Verträgen wieder herauszukommen, dürfte teuer werden. Nun rächt es sich, wenn in Koalitionsverhandlungen Ministerposten nach dem Proporz und nicht nach Kompetenzen vergeben werden.

Dass die PKW-Maut in der geplanten Form eine Diskriminierung aller nicht-deutschen Nutzer deutscher Straßen darstellt, war fast logisch. Dadurch, dass geplant war, dass die deutschen Autofahrer eine Steuerentlastung in Höhe der geplanten Mautkosten erhalten sollten, war klar, dass die PKW-Maut ausschließlich von ausländischen Nutzern des deutschen Straßennetzes getragen werden sollte. Dass nun auch der EuGH zu diesem Ergebnis kam, darf eigentlich niemanden verwundern.

Niemand hat etwas Grundlegendes gegen das Prinzip der Mauterhebung auf den Straßen. Diese Einnahmen sollen die Instandhaltung und Modernisierung des Straßennetzes finanzieren, ebenso wir Maßnahmen des Umweltschutzes. So, wie es auch in anderen Ländern gemacht wird. Der Unterschied liegt nur darin, dass in anderen Ländern ALLE Autofahrer diese Straßennutzungsgebühr zahlen müssen, während der CSU-Superpatriot Andreas Scheuer gerne gehabt hätte, dass in Deutschland nur ausländische Nutzer bezahlen müssen. Aber dem hat jetzt zum Glück der EuGH einen Riegel vorgeschoben.

Die von Scheuer geplante indirekte Befreiung deutscher Autofahrer von der PKW-Maut stellt nach Ansicht des EuGH „eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar und verstößt gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs“. Autsch. Der europäische Musterschüler Deutschland wollte die Grundsätze der Europäischen Union aushebeln?

Für Andreas Scheuer wird es nun doppelt ärgerlich. Nicht nur, dass der EuGH sein schönes Projekt komplett einkassiert und dem Bundesverkehrsminister noch einen Grundlagenkurs zum Thema „europäisches Denken und Handeln“ verpasst hat – dazu muss Scheuer jetzt tatsächlich zusehen, wie er aus den Verträgen mit den Betreibern wieder herauskommt. Am Horizont winken bereits hohe Konventionalstrafen, die Scheuer nur sehr schwierig rechtfertigen kann. Denn nun muss der Bund Millionenbeträge zahlen, für die es keinerlei Gegenleistung geben wird. Bravo, Herr Scheuer!

Abgesehen davon, dass es beruhigend ist, dass die Europäische Justiz kein Problem damit hat, auch das mächtige Deutschland abzustrafen, wenn es denn sein muss, ist es außerordentlich beunruhigend, dass der europäische Gedanke offenbar nicht in allen Bundesministerien vorherrscht. Wie will bitteschön eine Regierung ihr Volk zu einer europäischen Haltung bewegen, wenn selbst die Minister versuchen, die europäischen Partner mit solch durchschaubaren Bauerntricks abzuzocken?

In den Grenzregionen kann man aufatmen, denn die geplante PKW-Maut hätte Hunderttausende Berufspendler in den deutschen Grenzregionen stark belastet. Doch nun gilt wieder das für die europäischen Autofahrer, die durch Deutschland fahren, was Andreas Scheuer am liebsten nur für deutsche Autofahrer hätte: Freie Fahrt für freie Bürger!

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