Die Luft wird dünn für VW…

… und auch für andere Hersteller von Diesel-Fahrzeugen. Der BGH hat ein Grundsatzurteil gesprochen, nachdem Käufer von manipulierten Diesel-Fahrzeugen von VW Anspruch auf Entschädigung haben.

Erst eine "braune" Werbung, nun ein BGH-Urteil - schwierige Wochen für VW... Foto: Filip Frid / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 4.0int

(KL) – In den Chefetagen von VW und anderen Herstellern von Diesel-Fahrzeugen, in denen die Emissions-Werte manipuliert wurden, blickt man nun zitternd nach Luxemburg und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Denn die Luxemburger Richter sind die letzten, die zwischen VW (und anderen) und milliardenschweren Entschädigungen an Kunden manipulierter Diesel-Fahrzeuge stehen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Situation von VW dramatisch verschärft. Doch die Chancen, dass der EuGH im Sinne der Autohersteller abschließend urteilt, stehen schlecht.

Rund 60.000 VW-Kunden hatten sich nicht der von 260.000 VW-Kunden angestrengten Musterfeststellungklage angeschlossen, vermutlich, da ihnen die Vergleichssumme von durchschnittlich 3.167 € zu gering erschien. Nach dem aktuellen Urteil des BGH, bei dem ein VW-Kunde Recht erhielt und bei Rückgabe des Fahrzeugs Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Neupreises zugesprochen bekam, abzüglich der gefahrenen Kilometer, die mit einer Kilometer-Pauschale abgezogen werden, liegt nun ein Präzedenz-Urteil vor. Nun kommen auf VW die noch offenen 60.000 Fälle zu, die sich auf das Urteil des BGH berufen können und die alle zum gleichen Urteil gegen VW führen dürften. Aber auch andere Hersteller als VW stehen nun unter Druck.

Der fragliche Dieselmotor, Typ EA 189, wurde in den Jahren 2008 bis 2016 in den Fahrzeugen der Marken des VW-Konzerns eingebaut, also bei Audi, Seat, Skoda und Porsche. Bei all diesen Fahrzeugen wurde für die Emissionstests auf dem Prüfstand eine Software eingebaut, mit der die Emissionen gedrosselt wurden, die dann aber später im echten Betrieb deutlich höher ausfielen. Hier strebt der EuGH nun ein grundsätzliches Urteil an, das auch für andere Hersteller teuer werden könnte. Denn, so beantragt der Generalanwalt des EuGH, alle Fahrzeugfunktionen sollen als illegale Abschaltvorrichtungen betrachtet werden, die dafür sorgen, dass ein Emissionstest auf dem Prüfstand zu geringeren Werten führt als im Betrieb auf der Straße. Das würde dann für alle Hersteller gelten und nicht nur für VW. Momentan stehen auch BMW, Mercedes und Volvo im Verdacht, die Emissions-Werte manipuliert zu haben und sollte dies gerichtlich festgestellt werden, würden die gleichen Regeln wie jetzt für VW gelten.

Da das letztinstanzliche Urteil nun vom EuGH in Luxemburg gesprochen wird, könnte dieses Urteil auch Auswirkungen auf andere Länder haben und damit für die Hersteller noch eine Klagewelle auslösen.

Ist das der Geist des neuen europäischen „Green Deal“? Die Zeiten, in denen die Lobbys der Automobilindustrie europäische Richtlinien und die Politik beeinflussen konnten, scheinen zu Ende zu gehen. Manipulationen an Emissions-Werten werden nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet, sondern führen zu massiven Schadensersatzansprüchen seitens der Kunden. Das Urteil des EuGH wird ziemlich bald erwartet und nichts deutet darauf hin, dass das oberste europäische Gericht eine plötzliche Kehrtwende machen könnte.

Man darf gespannt auf das Luxemburger Urteil sein…

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*



Copyright © Eurojournaliste