Die Messergewalt

Täglich finden überall auf der Welt Messerangriffe statt, die sehr häufig tödlich enden. Gerichte klagen über eine Häufung dieser Fälle und ob man das Phänomen per Gesetz stoppen kann, ist fraglich.

Das Mitführen solcher Messer soll künftig verboten werden. Aber löst man so das Problem? Foto: KEN / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 3.0

(KL) – Im Grunde ist die Gesetzeslage eindeutig. Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm, sowie „Butterfly“- und „Springmesser“ dürfen nicht mitgeführt werden, da sie völlig zurecht als Waffen betrachtet werden. Doch nachdem sich zuletzt die Messerangriffe häufen, will Innenministerin Nancy Faser nun dieses Gesetz ändern und nur noch das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von 6 cm erlauben. Ob diese Maßnahme das Phänomen eindämmen kann, ist mehr als fraglich.

Ein Messer, das ist eine alte Weisheit, ist das, was der Besitzer daraus macht. Anders als bei Schußwaffen, deren einziger Zweck das Verletzen oder Töten von Menschen ist, kann ein Messer vielfältig eingesetzt werden. Zum Beispiel, um sich ein Brot zu schmieren oder eine Dose zu öffnen. Doch diejenigen, die heute mit Messern unterwegs sind, haben keineswegs vor, damit Brote zu schmieren. Sie benutzen es als jederzeit und überall verfügbare Waffe.

Gelegentlich muss man noch nicht einmal ein Messer besitzen, um Straftaten zu begehen. Vor einiger Zeit ging ein Mann in einen Hamburger Supermarkt, nahm dort ein Messer aus dem Regal und erstach damit zwei Frauen. Überspitzt gesagt besorgte sich der Täter die Tatwaffe am Tatort, ohne, dass das jemand hätte verhindern können.

Die unzähligen Messerangriffe überall auf der Welt können schon gar nicht mehr aufgezählt werden und es stellt sich das Gefühl ein, dass solche Angriffe inzwischen jederzeit und überall möglich sind. Es gibt kaum noch sichere Bereiche, in denen man davon ausgehen kann, dass dort Angriffe dieser Art nicht möglich sind.

Wie das geplante Gesetz, nach dem nur noch Messer mit einer Klingenlänge bis 6 cm zulässig sind, umgesetzt werden soll, ist fraglich. Zum einen passt ein Messer, auch mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm in jede Tasche, zum anderen kann man Menschen auch mit einem 6 cm-Messer gefährliche Verletzungen zufügen. Und überall dort, wo Menschen zusammenkommen, an Bahnhöfen, in Supermärkten, bei Konzerten und anderswo kann man unmöglich alle Menschen auf eventuell mitgeführte Messer kontrollieren.

Insofern könnte das geplante Gesetz lediglich eine Auswirkung auf ein eventuelles Strafmaß haben, wenn ein Messerstecher tatsächlich einmal erwischt wird.

Die unglaubliche Häufung solcher Messerangriffe ist ein Zeichen der Zeit. Es ist die „Waffe der Armen“, derjenigen, die brutale Angriffe verüben wollen, aber nicht über die Mittel und Möglichkeiten verfügen, sich eine Schußwaffe zu besorgen. Dass ermittelte Täter dann zumeist als psychisch krank eingestuft werden, hilft auch niemandem mehr. Dass solche Täter künftig auch noch wegen unerlaubtem Waffenbesitz angeklagt werden, wenn ihre Tatwaffe eine Klinge von mehr als 6 cm Länge hatte, nützt auch niemandem mehr. Wenn man ehrlich ist, dann stehen unsere Gesellschaften vor einem bisher so nicht gekannten Phänomen, dessen Häufung sehr beunruhigend ist. Was man allerdings sinnvoll gegen dieses Phänomen tun kann, das weiß niemand.

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