Die richtige Adresse bei Urlaubs-Ärger

Reise-Schlichtungsstellen treffen sich in Kehl und sprechen über immer häufiger benötigte Schlichtungsverfahren im Reise-Sektor.

Experten der Verbraucherschlichtung aus Österreich und Deutschland trafen sich in Kehl. Foto: USS

(PM/SR / Red) – Urlaub! Ein Traum für viele Menschen! Umso größer ist der Ärger, wenn es während der lange herbeigesehnten Auszeit Probleme gibt. Gerade jetzt in Krisenzeiten lässt sich bei allem guten Willen Streit nicht immer vermeiden. Um diesen einvernehmlich zu klären, braucht es manchmal einen neutralen Dritten, der die rechtliche Lage überblickt. Anstatt aber vor Gericht zu ziehen, gibt es eine einfache Alternative: Schlichtungsstellen können helfen, in einem solchen Fall eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden. Im Vorfeld des Deutschen Reiserechtstages haben sich Schlichtungsstellen aus Deutschland und Österreich und die Reiserechtlerin Prof. Dr. Charlotte Achilles-Pujol (Hochschule München) zum Fach-Austausch in Kehl getroffen.

Was noch nicht jeder weiß: „Schlichtungsverfahren sind für Verbraucher kostenlos und können einfach, schnell und formlos gestartet werden“, erklärt Felix Braun, Leiter der Universalschlichtungsstelle des Bundes (USS) in Kehl.

In Deutschland ist für den öffentlichen Personenverkehr die Schlichtungsstelle „söp“ vorrangig zuständig. Für Bereiche, in denen sie nicht zuständig ist, fängt dies bei Flugreisen weitestgehend die „Schlichtungsstelle Luftverkehr“ beim Bundesamt für Justiz auf, für alle anderen Themenbereiche die Universalschlichtungsstelle des Bundes. Alternativ zu letzterer besteht Zugang zur Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmen.

In Österreich gibt es die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.

„Ist dennoch einmal unklar, wer im Einzelfall zuständig ist, dann kann bei Fragen zur Zuständigkeit die Universalschlichtungsstelle in Kehl immer helfen“, sagt Felix Braun. „Aufgrund unserer Lotsenfunktion können wir den Weg zur richtigen Stelle weisen – oder uns ansonsten gleich selbst des Falls annehmen.“

Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie können nur dann ein Schlichtungsverfahren beantragen, wenn sie ihre Ansprüche schon einmal gegenüber dem jeweiligen Unternehmen angemeldet haben und nicht weitergekommen sind. „Erst dann können Schlichtungsstellen aktiv werden“, ergänzt Braun. Dabei ist die Teilnahme am Verfahren ist grundsätzlich freiwillig.

Die Schlichtungsstellen stehen neutral zwischen den Parteien. Ihr Ziel: Ohne aufwendigen Gerichtsprozess einen akzeptablen Vergleich für beide Seiten zu finden und ihnen die Rechtslage zu erklären. „Schlichtung erspart viel Geld, Zeit und Nerven – Teilnahme beider Seiten vorausgesetzt“, so Braun. Und das sind gute Gründe, lieber zu schlichten als vor Gericht zu streiten.

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