Einkaufen per Tablet & Co

Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland in Kehl informiert über M-Commerce und Besonderheiten, die beim Einkauf im Netz zu beachten sind.

Einkaufen mit Tablet und Smartphone nennt man jetzt "m-Commerce". Und Tipps dazu gibt es auch. Foto: (c) ZEV

(PM/WB) – Wir kannten den Begriff „e-Commerce“ für den Handel auf Plattformen auf elektronischen Medien, doch das ist schon wieder out. Jetzt heißt das „m-Commerce“, wobei das „m“ für „mobil“ steht. Und klar, es geht um Smartphone und Tablet, die längst zu ständigen Begleitern geworden sind. Und weil man mit diesen Geräten natürlich auch einkaufen kann, gibt es jetzt den „m-Commerce“, einen Bereich, der beeindruckende Wachstumszahlen aufweist. Eine neue Broschüre der eCom-Stelle des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl erklärt nun, was beim Shoppen unterwegs zu beachten ist.

Mit einigen Klicks per Smartphone oder Tablet Schuhe bestellen, Musik downloaden, das Hotelzimmer buchen – das ist mittlerweile Alltag. Viele Online-Shops schließen sich dem Trend an und bieten nicht nur mobile Webseiten, sondern auch Apps für den eigenen Shop an. Doch wie wird ein Vertrag über eine App geschlossen? Gilt hier auch das Widerrufsrecht und welche Informationen müssen Händler den Verbrauchern zusammen mit ihrem Angebot bereitstellen? Diese und andere Fragen beantwortet die neue Broschüre der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland „m-Commerce und andere Besonderheiten beim Online-Shopping“.

„Die Broschüre hilft nicht nur Nutzern, sondern auch Anbietern bei allen Fragen rund ums Einkaufen mit Smartphone und Tablet“, so Leonie Heutmann, Leiterin der eCommerce-Verbindungsstelle. „Zudem informiert diese Broschüre über das neue Europäische Portal für Online-Streitbeilegung. Hier können Beschwerden eingereicht werden, sollte es bei einer Bestellung im Netz doch mal zu Problemen kommen.“

Da Smartphones und Tablets auch schnell zur Kostenfalle werden können, klärt diese neue Broschüre auch über Datenroaming und Drittanbietersperre auf. „Vorsicht ist vor allem vor unseriösen Anbietern geboten, die Abos verkaufen, ohne dass der Nutzer dies richtig bemerkt, und dann die Beträge einfach über die Handyrechnung abbuchen“, so Leonie Heutmann. Eine Möglichkeit dies zu vermeiden ist, Abrechnungen von Dritten auf der Telefonrechnung von vornherein zu untersagen.

Die Broschüre steht kostenlos unter www.ecom-stelle.de zur Verfügung und kann zudem bei der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland in gedruckter Form angefordert werden (gegen Übersendung eines mit 1,45 € vorfrankierten DIN-A5-Umschlags).

Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland berät Sie kostenlos bei Fragen zum Online-Handel unter info@ecommerce-verbindungsstelle.de oder +49 7851 991 48 0. Weitere Informationen finden Sie auf www.ecom-stelle.de.

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