Erneute Geldstrafe gegen GOLDCAR

Das Europäische Verbraucherzentrum warnt vor der Mietwagenfirma, die wegen aggressivem Verkaufsgebaren und Berechnung von Mikroschäden zu einer Strafe von 680 000 € verurteilt wurde.

Das EVZ in Kehl gibt Tipps, wie man Ärger mit dem Mietwagen vermeiden kann Foto: User:Mattes / Wikimedia Commons / PD

(Red / PK) – Anfangs bei der Buchung im Internet war der Mietwagen noch preiswert, bei der Abholung wird er plötzlich teuer. Ein Ärgernis, mit dem sich zahlreiche deutsche Urlauber an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl wenden. So auch eine Verbraucherin aus Schleswig-Holstein, die bei GOLDCAR einen Mietwagen mit Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung buchte. Am Flughafen von Palma de Mallorca wurde sie zum Abschluss von Zusatzversicherungen gedrängt. Aus 67 € wurden schließlich 291 €. Was die Verbraucherin dafür an Leistungen bekommen sollte, blieb unklar. Alles andere als ein Einzelfall.

Wegen solcher unlauteren Geschäftspraktiken verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) bereits im November 2016 ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen € gegen GOLDCAR. Wie die Behörde jetzt berichtete, führe die Mietwagenfirma ihre unlauteren Geschäftspraktiken weiter fort. Zwar sei eine Verbesserung festgestellt worden (z. B. hätten vereinzelte Kunden nach einer Beschwerde ihr Geld zurückerhalten), das aggressive Verkaufsgebaren bliebe aber vorherrschende Praxis.

Beanstandet wurde zudem, dass Kunden im Nachhinein häufig für Mikroschäden verantwortlich gemacht wurden. In Italien z. B. gelten kleinere Kratzer und Beulen als Gebrauchsspuren, die nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Kurios: Kunden sollen bei der Fahrzeugübergabe sogar auf die winzigen Schäden aufmerksam gemacht haben. Das Personal stufte diese aber als unbedenklich ein und übernahm sie nicht ins Übergabeprotokoll. Später wurden ausgerechnet dafür 100 bis 200 € von der Kreditkarte abgebucht.

AGCM sanktionierte GOLDCAR Spanien und Italien nun zum zweiten Mal, dieses Mal mit einer Geldstrafe von 680.000 €. Das EVZ Deutschland wünscht sich, dass auch in anderen Ländern die zuständigen Behörden gegen die Geschäftspraktiken der Mietwagenfirmen vorgehen. Denn GOLDCAR ist bei weitem kein Einzelfall.

Die Tipps der Verbraucherschützer:

• Verlassen Sie sich nicht auf die Aussagen des Angestellten. Machen Sie bei der Übernahme und Rückgabe Fotos vom Fahrzeug. Lesen Sie den Mietvertrag sehr genau, damit Ihnen keine unerwünschten Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden.

• Falls Sie unter Druck gesetzt werden, zahlen Sie nur unter Vorbehalt. Vermerken Sie auf dem Vertrag, dass Sie mit der Zahlung nicht einverstanden sind und das Geld später evtl. zurückfordern. Notieren Sie sich zusätzlich den Namen Ihres Gegenübers und reklamieren Sie schnellstmöglich bei der Unternehmenszentrale.

• Ist Ihre Reklamation nicht erfolgreich, sollten Sie sich an Ihr Kreditkartenunternehmen wenden. Verlangen Sie dort die Rückbuchung (Chargeback) des Betrages.

Weitere Informationen erhalten Sie beim EVZ unter diesem Link

 

 

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