Europa funktioniert nicht immer… Mietwagenprobleme im EU-Ausland

Nach den Sommerferien häufen sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland die Beschwerden von Verbrauchern, die im Ausland ein Auto gemietet hatten.

Im Ausland einen Mietwagen anzumieten ist nicht immer problemlos... Foto: ZEV / (c) Kurhan / Shutterstock

(PM/Red) – Wer im EU-Ausland unterwegs ist, hat leider immer noch ein „Auswärtsspiel“. Zum Beispiel, wenn es darum geht, einen Mietwagen anzumieten. Mal wird man vor Ort zusätzlich zur Kasse gebeten oder es kommt auch schon mal vor, dass das gebuchte Fahrzeug nicht übergeben wird.

Letzteres passierte einem Ehepaar aus Österreich: Der als Fahrer eingetragene Ehemann konnte keine eigene Kreditkarte vorlegen. Und die Karte seiner Frau wurde nicht akzeptiert, obwohl die Mietgebühr mit dieser Karte im Vorfeld bezahlt worden war. Zu allem Ärger wurde dem Ehepaar nicht einmal die bereits gezahlte Mietgebühr von 630 € erstattet. Erst nach der Intervention des EVZ erhielt das Ehepaar das Geld zurück. Gut zu wissen: Das Unternehmen darf den vollen Mietpreis nur dann einbehalten, wenn das gebuchte Fahrzeug nicht anderweitig vermietet werden konnte. Das hat der Autovermieter zu beweisen, was ihm selten gelingen dürfte.

In anderen Fällen ist es schwieriger, sein Geld zurück zu erhalten. Zum Beispiel, wenn man vor Ort eine Zusatzversicherung aufgedrängt bekommt. So erging es einem deutschen Reisenden am Flughafen von Palma de Mallorca. 192 € musste er für ein sogenanntes „Total Comfort Cover“-Versicherungspaket bezahlen, um das Auto ausgehändigt zu bekommen. Dabei hatte der Kunde bereits online eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen. Und da er nicht auf das Fahrzeug verzichten wollte, musste er notgedrungen zahlen. Denn andernfalls hätte er nicht nur riskiert, ohne Auto dazustehen, sondern es hätte ihm auch passieren können, dass er das bereits gezahlte Geld nicht wiedersieht.

Hierzu hält das EVZ in Kehl eine Reihe Tipps bereit:

· Informieren Sie sich bereits vor der Buchung über den Autovermieter. Bewertungen im Internet helfen sowohl günstige als auch seriöse Angebote zu finden.

· Achten Sie darauf, dass Sie vor Ort alle notwendigen Unterlagen dabei haben (Führerschein, Ausweis, Kreditkarte usw.)

· Wenn Sie unter dem Druck der Situation zu einer Zahlung „genötigt“ werden, vermerken Sie dies auf dem Vertrag mit dem Zusatz „Zahlung nur unter Vorbehalt“. So erhöht sich die Chance, Ihr Geld über das Kreditkartenunternehmen zurückbuchen lassen oder Ansprüche vor Gericht beweisen zu können. Notieren Sie sich zusätzlich den Namen des Mitarbeiters und reklamieren Sie so schnell wie möglich per E-Mail bei der Unternehmenszentrale.

· Für Urlauber in Spanien: Verlangen Sie das Beschwerdeformular „Hoja de Reclamacion“. Dieses offizielle Formular muss Ihnen der Autovermieter aushändigen. Schicken Sie es ausgefüllt an die zuständige Behörde, damit Ihrer Beschwerde nachgegangen werden kann. Oft aber reicht es schon aus, das „Hoja de Reclamacion“ zu verlangen, um zu seinem Recht zu kommen.

Probleme mit dem Mietwagen sind ein „Klassiker“ bei grenzüberschreitenden Verbraucherproblemen. Doch zum Glück gibt es das EVZ in Kehl, wo zahlreiche Juristen jedes Jahr Zehntausende Verbraucheranfragen und -Reklamationen bearbeiten. Mit dem Ziel, dass der gemeinsame europäische Markt dann doch eines Tages Wirklichkeit wird…

Weitere Infos finden Sie unter: www.cec-zev.eu.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*



Copyright © Eurojournaliste