Europa sichert den Online-Medikamentenhandel ab

Mit der Einführung eines EU-weiten Siegels für Online-Apotheken schützt die EU VerrbaucherInnen vor gefährlichen Medikamentenfälschungen.

So sieht das neue Gütesiegel für zugelassene Online-Apotheken aus. Da sollte man drauf achten. Foto: ZEV Kehl

(Red / PM) – Arzneimittel im Internet zu bestellen ist praktisch und kann Vorteile bieten. So zum Beispiel in ländlichen Gebieten, wo die nächste Apotheke nicht immer um die Ecke liegt. Auch günstige Preise können gerade bei einer Dauermedikation interessant sein. Bei sofort benötigten Medikamenten kann jedoch die Wartezeit aufgrund des Versands zu lang sein. Zudem können Lieferkosten den Preisvorteil zunichtemachen. Gefährlich wird es aber, wenn falsche Arzneimittel geliefert werden. Denn für Kriminelle ist der Handel mit angeblichen Arzneimitteln ein extrem lukratives Geschäft. Um vor den damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben Schutz zu bieten, hat die EU nun ein Gütesiegel eingeführt, womit registrierte Anbieter leicht erkannt werden können.

Herr S. aus Bayern entkam diesen Gefahren nur knapp. In der Annahme ein Schnäppchen zu machen, bestellte er im Internet einige Packungen Schmerzmittel. Beim Auspacken der Lieferung wurde er stutzig: die Verpackung waren anders als gewohnt und ein deutschsprachiger Beipackzettel fehlte. Er sah zum Glück von einer Einnahme dieser Medikamente ab. Auf seinem finanziellen Schaden blieb er dennoch sitzen. Wie sich herausstellte, war der Verkäufer auch gar nicht zum Verkauf von Medikamenten berechtigt und nicht registriert.

Solche Bestellungen bergen ein großes Risiko und können schnell gefährlich werden. Bestenfalls wirken die Medikamente gar nicht, schlimmstenfalls aber ganz anders als versprochen. Auch können sie falsch gelagert worden sein. Je nach Krankheit kann das gravierende Folgen haben.

Wie funktioniert dieses neue Siegel? Das neue EU-Logo kennzeichnet nun Online-Händler und -Apotheken, die Medikamente verkaufen dürfen. Felix Braun von der eCommerce-Verbindungsstelle in Kehl erklärt: „Die Grafik enthält die Flagge des Landes, in welchem der Verkäufer seinen Sitz hat, so dass der Verbraucher dies auf den ersten Blick erkennen kann. Klickt man das Logo an“, so Braun weiter „gelangt man direkt zur Website der nationalen Arzneimittelbehörde. Dort kann jeder sehen, ob die Online-Apotheke bzw. der Online-Händler zugelassen ist.“

In Deutschland nimmt diese Aufgabe das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information, kurz DIMDI, wahr. Hätte Herr S. auf Logo und Registrierung geachtet, hätte er gar nicht bestellt. Seit Juli 2015 wird das Logo bereits verwendet, ab Oktober 2015 ist es sogar verpflichtend. Sollte eine Internetapotheke nicht registriert sein, empfiehlt Braun, dort keinesfalls zu bestellen.

Trotz EU-Logo: grenzüberschreitender Medikamentenkauf nur eingeschränkt möglich. – Ohnehin sollte das EU-Logo nicht so verstanden werden, dass Verbraucher ohne weiteres in jedem anderen EU-Land Medikamente bestellen können. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht eine Liste, aus welchen Staaten Arzneimittel nach Deutschland versendet werden dürfen. Das sind derzeit Island, die Niederlande, Schweden, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Wobei es auch hier Einschränkungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten geben kann.

Wenn Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben – Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland mit Sitz in Kehl berät Sie gern.

Am Ende steht aber dennoch eine Frage – wieso funktioniert Europa eigentlich (fast) nur noch im Bereich des Verbraucherschutzes? Wie kann es sein, dass so eine pragmatische und gute Verbraucherpolitik für die Europäerinnen und Europäer gemacht wird, die europäischen Institutionen ansonsten aber auf ganzer Linie versagen?

Informationen des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information: https://www.dimdi.de/static/de/amg/versandhandel/

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