Frankreichs neues Klimagesetz

Das neue französische Klimagesetz ist durch Nationalversammlung und Senat gesegelt und kann damit in Kraft treten. Aber ist man zu kurz gesprungen?

Flugverbindungen, zu denen es eine Alternative mit dem Zug gibt, sind künftig verboten. Foto: Konstantin von Wedelstaedt / Wikimedia Commons / GNU 1.2

(KL) – Momentan erlebt die Welt nicht nur eine in der Form unbekannte Pandemie, sondern auch Klimaphänomene, die vielen bislang ebenso unbekannt waren. In Kanada, den USA, Sibirien und am Nordpol purzeln die Hitzerekorde, in Deutschland, Belgien und anderswo stehen ganze Landstriche unter Wasser, in der Tschechischen Republik werden ganze Dörfer von Tornados zerstört, die dort eigentlich gar nicht vorkommen dürften. Die Probleme, die der Klimawandel mit sich bringt, können nicht mehr kleingeredet werden. Das neue französische Klimagesetz beinhaltet einige sehr konkrete Punkte, die sich positiv auswirken können. Doch beim Thema „Klima“ heißt es weiterhin: Viel ist nicht genug.

So werden mit Inkrafttreten des Gesetzes inländische Flüge verboten, wenn für die jeweilige Strecke eine Zugverbindung existiert, mit der man das Ziel in maximal 2,5 Stunden erreichen kann. Praktisch bedeutet das, dass künftig Flüge zwischen Straßburg und Paris nicht mehr angeboten werden dürfen, da der TGV beide Städte in nur 1:46 h verbindet. Die Flüge nach Nizza, Bordeaux oder Lille werden aber weiter durchgeführt werden, weil die Zugverbindung in diese Städte länger als 2,5 Stunden dauert. Mit dem Gesetz werden Kurzstreckenflüge innerhalb von Frankreich verboten, wenn eine alternative Zugverbindung von höchstens zweieinhalb Stunden existiert.

Wendepunkt oder Augenwischerei? – Die Regierung feiert das neue Klimagesetz als einen „Wendepunkt“, doch NGOs und Experten sind der Ansicht, dass es sich in erster Linie um „politische Kommunikation“ handelt. So gibt es ab sofort durch das neue Gesetz einen neuen Strafbestand, den „Ökozid“, der mit bis zu 10 Jahren Haft und Geldstrafen von bis zu 4,5 Millionen Euro bestraft werden soll. Doch sind die größten Umweltsünder in Frankreich (wie in anderen Ländern) die börsennotierten Großunternehmen, also diejenigen, die auch die Wahlkämpfe der Regierung finanzieren und man darf gespannt sein, ob und wann der erste Finanzierer von Präsident Macron für 10 Jahre wegen Umweltsünden hinter Gitter wandert.

Weitere Maßnahmen, die das Gesetz vorsieht, sind eine Prämie für den Ankauf von E-Bikes; für Gas und Kohle darf künftig keine Werbung mehr gemacht werden (als ob jemand nach dem betrachten einer Werbung für Erdgas die Energieversorgung seines Hauses oder seiner Wohnung umstellen würde…) und dann soll es einmal pro Woche in den Kantinen des Landes ein vegetarisches Menü geben. Das ist schön. Ob diese Maßnahmen künftig Umweltkatastrophen verhindern können, ist eine andere Frage.

Immerhin, Frankreich musste reagieren. Denn das Land muss bis 2030 seine Treibhausgas-Emissionen um 40 % (im Vergleich zu 1990) senken und erst vor wenigen Wochen hatte der Oberste Verwaltungsgerichtshof des Landes der Regierung eine Frist von 9 Monaten eingeräumt, um die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten. Der gute Wille ist zweifellos da – doch mit diesen Maßnahmen wird keine Reduktion der Emissionen um mindestens 40 % erreicht werden können.

Nur ein radikales Umdenken und entsprechendes Handeln könnte an der aktuellen Entwicklung etwas ändern. Doch davon sind wir, auch mit dem neuen französischen Klimagesetz, Lichtjahre entfernt.

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