Im Bundestag wird es immer voller…

Mit 736 Abgeordneten ist der neue Bundestag so groß wie nie zuvor. Karl-Friedrich Bopp erklärt warum.

736 Abgeordnete sitzen im neuen Bundestag... Grund sind Überhang- und Ausgleichsmandate. Foto: A_Peach / Wikimedia Commons / CC-BY 2.0

(Karl-Friedrich Bopp) – Am 26. Oktober 2021 kamen die Abgeordneten des neuen deutschen Bundestags zu ihrer konstituierenden Sitzung in der Hauptstadt Berlin zusammen. Der 20. Deutsche Bundestag wird mit 736 Abgeordneten so voll wie nie zuvor sein. Eigentlich sollten es nur 598 Abgeordnete sein. Woher kommen dann die zusätzlichen 138? Nur ein etwas tieferer Blick in das deutsche Wahlrecht gibt eine Erklärung.

Die Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Aus jedem Wahlkreis geht ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete hervor, der/die das Recht hat, in Berlin für seinen Wahlkreis Politik zu machen. Aber der Wähler/die Wählerin hat noch eine zweite Stimme und über diese werden weitere 299 Sitze im Bundestag verteilt. Die Summe gibt die sogenannte Sollgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten.

Der deutsche Wähler bzw. die deutsche Wählerin geht allerdings mit seinen/ihren zwei Stimmen sehr bedachtvoll um. Immer mehr geben ihre beiden Stimmen verschiedenen Parteien – und ab diesem Moment kommen Schlagworte wie Überhang- und Ausgleichsmandate hinzu.

Überhangmandate entstehen, wenn die Anzahl der Direktmandate (Erststimme) grösser ist als einer Partei nach dem Prinzip der Verhältniswahl zusteht. Deshalb greift dann der Mechanismus der Ausgleichsmandate.

Konkret: Am Wahltag, dem 26. September 2021, erhielt die CSU 11 Überhangmandate. Um diese Mandate nach dem Verhältniswahlrecht auszugleichen, erhielten die anderen Parteien zusätzliche Sitze: die SPD 36, die CDU 29, die Grünen 24, die FDP 16, die AfD 14 und die Linke 7, sodass die Gesamtrechnung 736 Abgeordnete ausmacht.

Wenn sich am derzeitigen Wahlrecht nichts ändert, ist nicht auszuschließen, dass der Bundestag einmal bis zu 1000 Abgeordnete umfasst. Da über vier Jahre ein Abgeordneter ungefähr 3 Millionen Euro kostet, beklagt der Bund der Steuerzahler mit Recht den Kostenfaktor. Und ob eine große Anzahl von Abgeordneten wirklich bessere Parlamentsarbeit leisten, darf vorsichtig angezweifelt werden.

Von allen Seiten wird daher angemahnt, in den nächsten vier Jahren der Legislaturperiode eine Wahlrechtsreform zu verabschieden, die diesen Namen auch verdient.

Wenn man allerdings in die Vergangenheit blickt, werden die Hoffnungen auf eine geringere Anzahl von Bundestagsabgeordneten eher gedämpft. Mit jeder verabschiedeten Wahlrechtsreform stieg bei der nächsten Wahl die Zahl der Abgeordneten…..

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