Kehl – eine Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland…

Bei einer vom Lions Club Strasbourg-Eurométropole organisierten Konferenz am Montagabend im Rathaus Kehl entdeckten viele Teilnehmer, dass Kehl zu einer echten Hauptstadt geworden ist...

Karolina Wojtal, Gertrud Deffner, Moderator Kai Littmann, Dr. Felix Braun - Erstaunliches aus Kehl... Foto: privat

(Red) – Das war eine interessante Konferenz am Montagabend im Bürgersaal des Rathauses Kehl! Organisiert von der umtriebigen Gertrud Deffner war diese Konferenz die Gelegenheit zu erfahren, dass Kehl nicht nur die Hauptstadt des europäischen Verbraucherschutzes, sondern auch des relativ neuen Rechtskonzepts der Schlichtung ist. Das erklärten sehr anschaulich die beiden Diskutanten, Karolina Wojtal vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz und Dr. Felix Braun, Direktor der neuen „Universalschlichtungstelle des Bundes“ – und beide Einrichtungen befinden sich in Kehl und tragen viel zur überregionalen Ausstrahlung von Kehl bei.

Die Konferenz war zunächst eine gute Gelegenheit, beide Einrichtungen vorzustellen und ein genaueres Bild ihrer jeweiligen Arbeit zu zeichnen. Dabei wurde deutlich, dass beide Einrichtungen zwar ähnliche Aktivitäten haben, aber doch sehr unterschiedliche Dinge tun. So ist das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz eine Einrichtung des Verbraucherschutzes, während die „Universalschlichtungsstelle des Bundes“ eine neutrale Schlichtungsstelle ist, die versucht, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Verbraucherinnen und Unternehmen aufgrund einer präzisen Rechtsanalyse durch einen Schlichtungsvorschlag zu lösen. Klingt technisch? Hier ein Beispiel.

Jemand hat im Internet eine Matratze bei einem Online-Händler bestellt. Nach einer Woche stellt sich heraus, dass die Nutzung dieser Matratze zu heftigen Rückenschmerzen führt. Der Verbraucher wendet sich zunächst an den Händler, der allerdings davon ausgeht, dass seine Ware keine Mängel hatte, pünktlich geliefert wurde und es keinen Grund für die Rücknahme einer bereits benutzten Matratze oder eine Erstattung des Kaufpreises gibt.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes würde in diesem Fall geltend machen, dass sich der Käufer noch in der gesetzlichen Widerrufsfrist befindet und daher den Kauf rückgängig machen kann. Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor, die berücksichtigt werden müssen, speziell im Bereich von Hygieneprodukten. Schließlich kann man auch keine eine Woche lange verwendete Zahnbürste an den Hersteller zurückschicken – weswegen die Universalschlichtungsstelle beiden Parteien einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten würde, der sowohl die Wertminderung der Matratze (die in diesem Fall 100 % betragen würde, da der Händler eine gebrauchte Matratze nicht mehr verkaufen könnte), als auch den Wunsch des Kunden nach einem Ersatz berücksichtigen würde.

Das gleiche Szenario wurde auch Karolina Wojtal vorgelegt, mit der Besonderheit, dass bei der Frage an sie die Widerspruchsfrist abgelaufen war. Hier zeigte sich der Unterschied zwischen beiden Einrichtungen. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz würde in diesem Fall klar die Interessen des Verbrauchers vertreten und auch bei einer Rechtslage zugunsten des Händlers eine Kulanz-Geste vorschlagen.

In vielen Praxisfällen wird in beiden Einrichtungen geprüft, ob der jeweilige Fall nicht in der jeweils anderen Einrichtung besser behandelt werden könnte. Diese Prüfung erfolgt bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes systematisch, denn das entsprechende Gesetz sieht vor, dass diese Kehler Einrichtung immer dann tätig wird, wenn es keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, was für viele Wirtschaftsbereiche der Fall ist.

Die Tatsache, dass Kehl inzwischen die „Hauptstadt“ für Europäischen Verbraucherschutz und auch für die Universalschlichtung geworden ist, liegt an der hervorragenden Arbeit, die in beiden Einrichtungen seit Jahren geleistet wird. Hut ab!

Da lohnt es sich, die Websites der beiden Einrichtungen anzuschauen – wo es jede Menge praktischer Informationen gibt.

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz

Universalschlichtungsstelle des Bundes

1 Kommentar zu Kehl – eine Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland…

  1. Wo bleiben Verbraucherschutz und Menschenrechte?
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz behauptet z.B.: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Das ist nicht sichergestellt, Beispiel:
    Bei der Zulassung, Sicherheit und Kontrolle von Medizinprodukten liegt ein Multiorganversagen vor. Politik und Kontrollbehörden unternehmen nichts, für Patienten ist diese Lethargie lebensgefährlich (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/implant-files-versagen-politik-kommentar-1.4225871). Ähnliche Tatsachen-Berichte unter https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/02/06/pharmaindustrie-schlimmer-als-die-mafia und https://www.youtube.com/watch?v=-3-pi_8w6K8. Die gepriesene Computertomographie entspricht der 100- bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens- http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm, wodurch u.a. Krebs und Tod hinzunehmen sind, vgl. z.B. https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf. Schon geringere Röntgen-Bestrahlungen waren früher als Körperverletzung strafbar, vgl. BGH 2 StR 397/97. Implantate mit Schwermetallen werden zugemutet, führen jedoch zu Autoimmunkrankheiten, siehe http://toxcenter.org/artikel/Autoimmunfax.php. Titandioxid (TiO2) ist für Lebensmittel zugelassen, obwohl es krebserregend ist, s. z.B. https://www.focus.de/gesundheit/news/zusatzstoff-titandioxid-e171-zerstoert-darmflora-und-kann-darmkrebs-beguenstigen-farbstoff-auch-in-mozzarella-enthalten_id_10750495.html. Titandioxid-Nanopartikel induzieren bei Mäusen DNA-Schäden und genetische Instabilität- https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19887611. Titanimplantate verursachen durch entstehendes Titandioxid oft chronische Entzündungen, vgl. https://www.welt.de/gesundheit/article8315256/So-gefaehrlich-koennen-Titan-Implantate-sein.html). Sogar Gehäuse der Herzschrittmacher bestehen aus Titan, obwohl Titandioxid zu Rhythmusstörungen und veränderten EKG-Werten führt, wie sie für Herzerkrankungen typisch sind, vgl. https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/31077/. Wenn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht gewährt wird, dann kann man auch bei „geringeren Rechten“ nichts besseres erwarten.

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