Liebe im Internet: Wenn die Partnerbörse Herzklopfen auslöst…

Partnerbörsen im Internet: Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland nehmen Beschwerden aus dem EU-Ausland über unseriöse Geschäftspraktiken zu.

So schön könnte es sein - würden die Partnerbörsen alle mitspielen. Foto: Paulwip / www.pixelio.de

(PM/PK/KL) – Wer über eine Internet-Partnerbörse nach einer verwandten Seele sucht, möchte natürlich Herzklopfen erleben, aber nicht wegen Ärger und Stress! Immer häufiger beschweren sich Kunden aus Österreich, Frankreich und anderen EU-Staaten. Hintergrund: Manche Anbieter setzen sich gezielt über Urteile hinweg, in denen hiesige Landgerichte unseriöse Geschäftspraktiken untersagt haben. Hierbei geht es vor allem um den Verbraucherschutz bezüglich der Kündigungs- und Widerrufsrechte. Das Argument solcher Partnerbörsen: Weil man gegen die Gerichtsentscheidung Rechtsmittel eingelegt hat, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig – und so lange dürfe man auch Kunden unter Druck setzen.

Tatsächlich ist das Geschäftsgebaren mancher Online-Partnerbörse alles andere als kundenfreundlich und fair: Häufig geht es nur darum, die geköderten Opfer möglichst lange zur Kasse zu bitten: Beispielsweise werden Kündigungen nur in Schriftform mit Unterschrift, also per Brief oder Fax akzeptiert, während aber die Anmeldung ausschließlich elektronisch und online möglich ist. Warum man sich nur online anmelden, nicht aber online kündigen darf, verstehen noch nicht einmal die Gerichte. Im Oktober dieses Jahres bestätigte das Oberlandesgericht München (29 U 857/14) ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.

Kundenfeindlich verhalten sich manche Partnerbörsen aber auch, wenn ein Abonnement gekündigt werden soll. So widerrief ein Verbraucher fristgemäß nach acht Tagen den Jahresvertrag. Trotzdem wurden satte 75 % des Jahresbeitrags als so genannter „Wertersatz“ gefordert. Begründung: Nicht die Vertragsdauer, sondern die Anzahl der vermittelten Kontakte sei ausschlaggebend. Und die garantierte Anzahl solcher Kontaktvermittlungen sei in diesen acht Tagen ausgeschöpft worden.  Auch das hält das Landgericht Hamburg (406 HKO 66/14) für rechtswidrig.

Konfrontiert mit den Gerichtsurteilen teilen die Betreiber der Partnerbörsen dreist mit, dass sie diese Gerichtsurteile für verfehlt halten. Gleichzeitig drohen sie mit der Einschaltung von Inkassobüros „So ein Verhalten ist nicht nur ärgerlich für die betroffenen Verbraucher, sondern auch für die seriösen Partnervermittlungen, deren Ruf gleich mit beschädigt wird“, sagt Bernd Krieger, Leiter des EVZ Deutschland.

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