(Summer special 2022) – Mehr als nützlich für Grenzgänger

Das Kompetenzzentrum TRISAM erklärt mit zwei neuen Ratgebern, was Grenzgänger zwischen Deutschland und Frankreich bei der Krankenversicherung beachten müssen.

Wer täglich zum Arbeiten auf die andere Rheinseite fährt, kann diese Ratgeber gut gebrauchen. Foto: PhiCo / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 3.0

Mal etwas Praktisches. Der Ratgeber von TRISAN ist eine sehr nützliche Ressource für Grenzgänger. 

(Red / PM) – Wer in Deutschland oder Frankreich wohnt und im jeweiligen Nachbarland arbeitet, sollte unbedingt diese beiden Ratgeber auf der Internet-Site von TRISAN herunterladen. Diese neuen Ratgeber informieren über die Krankenversicherung in einem grenzüberschreitenden Kontext und geben zahlreiche Tipps: von der Klärung des Versicherungsstaates, über den Zugang zu Behandlungen, bis hin zu spezifischen Themen wie Mehrfachbeschäftigung und Home-Office.

Wie viele Menschen dieses Thema direkt betrifft, ist erstaunlich. In der Oberrheinregion gibt es rund 100.000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger – also Personen, die in einem Land leben und im Nachbarland arbeiten. Im Jahr 2018 pendelten 27.500 Beschäftigte zwischen dem Elsass, Baden und der Südpfalz. Da sich der Grenzgänger-Status auch auf die Krankenversicherung der Erwerbstätigen und ihrer mitversicherten Angehörigen auswirkt, ist eine gute Kenntnis der geltenden Rechte besonders wichtig.

Eddie Pradier zufolge, der die Ratgeber bei TRISAN entworfen hat, müssen Grenzgänger zwischen Deutschland und Frankreich insbesondere auf zwei Dinge achten: „Diese Personen sind in der Regel in ihrem Beschäftigungsstaat krankenversichert. Es ist aber besonders wichtig, dass sie sich auch bei einer Krankenkasse in ihrem Wohnsitzstaat registrieren; auch wenn sie sich für gewöhnlich im Beschäftigungsstaat behandeln lassen. Denn in Notfällen oder bei unvorhergesehen Ereignissen wie einer Grenzschließung ist es nicht immer möglich, sich für eine Behandlung in den Beschäftigungsstaat zu begeben.“ Und genau das erlebte der Oberrhein während der ersten „Welle“ der Pandemie, als im März 2020 plötzlich die Grenze geschlossen wurde.

Darüber hinaus gilt auch im Krankheitsfall besondere Vorsicht: Werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die falsche Krankenkasse geschickt, könne es nämlich zu Problemen bei der Zahlung von Krankengeld kommen. „Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss daher immer fristgerecht bei der Krankenkasse im Beschäftigungsstaat – nicht im Wohnsitzstaat – eingereicht werden. Dabei ist es egal, in welchem Land diese ausgestellt worden ist“, erklärt Pradier.

Die Ratgeber können kostenlos auf der TRISAN-Website heruntergeladen werden.

Die Ratgeber entstanden im Rahmen des INTERREG-Projekts „Trinationaler Handlungsrahmen für eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung am Oberrhein“, das von TRISAN / Euro-Institut koordiniert wird. Ziel des Projekts ist es, eine trinationale Strategie für die Entwicklung der Gesundheitskooperation am Oberrhein herauszuarbeiten.

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