Minderheiten-Bashing

Die Regierung von Emmanuel Macron macht dort weiter, wo sie mit der Kürzung von Sozialleistungen begonnen hat – diesmal sind die Flüchtlinge dran.

L'accueil des réfugiés en France ne sera plus comme avant. Foto: Szervac Attila / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 4.0

(KL) – Das neue Gesetz gegen die illegale Einwanderung, so der hübsche Name, das die französische Regierung nun im Eilverfahren und möglichst diese Woche durchpeitschen will, ist eine wunderbare Antwort auf den Fremdenhass, den der rechtsextreme Front National seit Jahren in Frankreich schürt. Was seine persönlichen Ambitionen anbelangt, hat Macron Recht – nichts ist einfacher al sauf diejenigen zu schießen, die sich nicht wehren können. Es gibt Momente, in denen die „Grande Nation“ ziemlich zusammenschrumpft.

Das neue Gesetz ist ein Sammelsurium aus guten und schlechten Ideen. Gut sind beispielsweise Rückkehrhilfen, die abgelehnten Asylbewerbern zugesprochen werden können, wenn diese nach ihrem Verfahren schnell und problemlos ausreisen. Gut ist ebenfalls, dass die Höchstdauer der Asylverfahren auf 6 Monate begrenzt wird. Und dass künftig Mädchen, die in ihrem Heimatland von einer Klitoris-Beschneidung bedroht sind, einen besseren Schutz erhalten sollen, das ist natürlich auch gut. Das war es dann aber auch mit den guten Punkten.

Ansonsten, und das wird der Front National weidlich ausschlachten, führt die französische Regierung den Strafbestand der illegalen Einreise ein – die künftig mit einer Strafe von 3750 € und einem Jahr Haft bestraft wird. Da Frankreich aufgrund seiner geographischen Lage ein Land ist, in das Flüchtlinge beim besten Willen kaum legal einreisen können, ist ab sofort jeder Flüchtling, der in Frankreich ankommt, per Definition ein Straftäter, der eine Strafe entrichten muss, die nicht unbedingt im Fluchtbudget eingeplant war und der aufgrund seiner Haftstrafe ohnehin kein Asyl erhalten wird.

Und damit man das alles auch schön administrativ untermauern kann, enthält das neue Gesetz verschiedene andere Maßnahmen, mit denen man die Kriminalisierung von Flüchtlingen weitertreiben kann. So werden ausreiseunwillige, abgelehnte Asylbewerber während eventueller Widerspruchsverfahren künftig interniert und zwar nicht wie bisher für maximal 45 Tage, sondern für 90 Tage, die dann auch noch dreimal um jeweils 15 Tage verlängert werden können. Die Polizei, die einen Flüchtling bislang 16 Stunden in Haft halten konnte, um dessen Status zu überprüfen, kann sich jetzt mehr Zeit lassen – bis zu 24 Stunden. Sollten die Internierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein (was angesichts der lächerlichen Flüchtlingszahlen, die in Frankreich Aufnahme finden, eher unwahrscheinlich ist), können die betroffenen Personen auch zu Hausarrest verdonnert werden, wobei man ihnen großzügig ein Zeitfenster zum Ausgang gewährt.

Dass Frankreich, ebenso wie andere Länder, darüber nachdenken muss, wie man abgelehnte Asylbewerber abschiebt, ist nachvollziehbar. Weniger nachvollziehbar ist allerdings, dass Länder wie Deutschland nach wie vor Abschiebungen in Kriegsgebiete wie Afghanistan vornehmen und, das ist vielleicht der schlimmste Punkt, dass nun dank dieses Gesetzes Flüchtlinge grundsätzlich zu Straftätern gestempelt werden. Diese neue Regelung wird alle Flüchtlinge betreffen, bis auf diejenigen, die mit einem Linienflug in Paris landen und dort Asyl beantragen. Was eben in der Praxis nicht vorkommt.

Eigentlich war Emmanuel Macron als letzte Bastion gegen den immer weiter ansteigenden Rechtspopulismus gewählt worden. Warum diese Regierung nun Maßnahmen beschließt, die in ihrer xenophoben Einfärbung genauso gut von ganz weit rechts hätten kommen können, lässt allerdings für die Zukunft nicht viel Gutes erahnen.

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