Organspende: der Schweizer Weg

Bei einer „Votation“ haben sich fast 60 % der Schweizer für eine Änderung des Organspende-Gesetzes ausgesprochen. Künftig ist dort jeder Organspender, es sei denn, er oder sie widerspricht zu Lebzeiten.

Moldawien ruft sogar per Briefmarke zur Organspende auf - in der Schweiz ist das nicht mehr nötig. Foto: Post of Moldova / Wikimedia Commons / PD

(KL) – Die Schweiz hat das gleiche Problem wie praktisch alle anderen Länder auch – es gibt zu wenig Organspender und viele Schweizer warten händeringend auf ein lebensverlängerndes Spenderorgan. In der Graswurzel-Demokratie Schweiz, wo die meisten wichtigen Fragen per Volksentscheid („Votation“) entschieden werden, wird sich das nun ändern. Nachdem rund 60 % der Schweizer für eine Änderung des entsprechenden Gesetzes gestimmt haben, wird nun jeder Schweizer zum Organspender, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten eindeutig erklärt, kein Organ spenden zu wollen.

Diese neue Regelung wird in der Schweiz eine große Veränderung auslösen und ermöglichen, dass deutlich mehr Menschen an ein Spenderorgan kommen. Dazu, auch das sollte man nicht vergessen, erspart die neue Regelung belastende Diskussionen zwischen medizinischem Personal und den Angehörigen gerade Verstorbener zur Frage, ob man der gerade verstorbenen Person ein Organ entnehmen darf oder nicht. Diese Diskussionen sind sowohl für die Angehörigen, aber auch für das medizinische Personal extrem belastend, ohne dabei davon zu sprechen, dass praktisch permanent ungefähr 1400 Schweizer auf ein Spenderorgan warten, dessen Verfügbarkeit häufig über Leben oder Tod entscheidet.

Allerdings bedeutet diese Änderung nicht, dass jeder zur Organspende verpflichtet wird. Wer nicht möchte, dass ihm nach dem Tod ein Organ entnommen wird, kann dies zu Lebzeiten erklären und dann spendet er oder sie eben kein Organ. Während man sich zum Beispiel in Deutschland ausdrücklich zum Organspender erklären muss, entweder durch den Eintrag in ein entsprechendes Online-Register oder mit einem Organspender-Ausweis, dreht die Schweiz nun das Erklärungsschema um, so wie es auch andere Länder wie Frankreich, Spanien, Österreich, Italien und andere bereits praktizieren.

Für den Einzelnen ändert sich dadurch nur, dass diejenigen, die nicht Organspender werden wollen, dies eben erklären müssen. Doch dadurch wird sich die Verfügbarkeit von Spenderorganen deutlich erhöhen, was die Lebenserwartung vieler Schweizer verlängern wird. Es wäre zu überlegen, ob es nicht Sinn machen würde, ein europaweites System hierfür einzurichten, zumal die Krankenhäuser bereits so organisiert werden, dass Spenderorgane auch international dorthin transportiert werden können, wo sie gebraucht werden.

Das Ergebnis dieser „Votation“ ist auf jeden Fall ein Hoffnungsschimmer für viele Schweizer, deren Chancen auf ein Spenderorgan damit schlagartig steigen.

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