Schon kaputt? Frankreich untersagt die „geplante Obsoleszenz“

Wer ein Produkt herstellt, dessen Lebensdauer so ausgelegt ist, dass es ziemlich sofort nach Ablauf der Garantie kaputt geht, macht sich in Frankreich ab sofort strafbar.

Irgendwie hätte man ja schon gerne, dass die Dinger nicht gleich nach Ablauf der Garantie kaputt gehen. Foto: Toffel / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 4.0

(KL) – Sie kennen das – die Garantie der Waschmaschine, von der man meint, man habe sie gerade erst gekauft, ist gerade abgelaufen und das Ding gibt den Geist auf. Das nervt. Und ist in vielen Fällen kein Zufall, sondern geplant. Damit Sie möglichst schnell eine neue Waschmaschine kaufen. Dies nennt man „geplante Obsoleszenz“, die man tatsächlich planen kann. Beispielsweise dadurch, dass bestimmte Dichtungsringe nicht mehr aus Metall verbaut werden, sondern aus einem Kunststoff, der eine deutlich geringere Lebensdauer hat. Doch das ist ab sofort in Frankreich verboten – schwierig wird nur, diese „geplante Obsoleszenz“ nachzuweisen.

Geräte aller Art, vom PC über den Blue Ray-Player bis zum Wäschetrockner, alle diese Geräte gehen heute schneller kaputt als früher. Zumindest hat man diesen Eindruck und häufig täuscht der auch nicht. Denn es ist ziemlich einfach, Schwachstellen in elektrische Geräte einzubauen, die nach einer bestimmten Zeit anfällig werden und das Gerät so beschädigen, dass sich selbst eine Reparatur nicht mehr lohnt. Was den Verbraucher dazu nötigt, ein neues Gerät anzuschaffen.

Bei unseren französischen Nachbarn wird diese „geplante Obsoleszenz“ künftig wie Betrug betraft, doch dürfte im Spannungsfeld zwischen billiger Produktion und langer Lebensdauer der Geräte ein Nachweis sehr schwierig werden. Eine Welle von Verfahren dürfte anstehen, wenn die ersten Hersteller tatsächlich wegen dieser „geplanten Obsoleszenz“ in die Pflicht genommen werden sollen. Denn bei einer Strafandrohung von zwei Jahren Haft und Geldstrafen bis zu 300.000 € oder gar 5 % des Jahresumsatzes wird kein Hersteller einen Strafbefehl einfach so akzeptieren, sondern er wird argumentieren, dass es der hohe Konkurrenzdruck und die Schaffung von Arbeitsplätzen erforderlich machen, mit billigeren und daher anfälligeren Baugruppen und Teilen zu arbeiten.

Die Staatsanwaltschaften werden sich schwer tun, den Nachweis anzutreten, dass ein Hersteller statt der herkömmlichen Metalldichtung für 1,50 € nun Plastikdichtungen für 0,50 € verwendet, um sein Gerät absichtlich kurz nach Ablauf der Garantie in die ewigen Jagdgründe zu schicken. Denn das Argument der wirtschaftlichen Notwendigkeit zur kostengünstigen Produktion wird dann offen dem Interesse der Verbraucher gegenüber stehen, Produkte zu kaufen, die möglichst lange ihren Dienst verrichten.

Unter dem Strich ist die neue Vorschrift, die Teil des französischen Energiewendegesetzes ist, vor allem ein Signal an Hersteller, solche Dinge künftig zu unterlassen. Ob sie sich daran halten werden, wird die Zukunft zeigen. Sollte diese Vorschrift allerdings eine positive Wirkung zeigen, dann sollte man unbedingt überlegen, diese Regelung auf ganz Europa auszudehnen.

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