Schwarzfahren in Straßburg wird teurer

Die Straßburger Verkehrsgesellschaft CTS verschärft die Strafen für Schwarzfahrer. Was eigentlich auch schlauer als eine neue Fahrpreiserhöhung ist.

Schwarzfahrer werden überall schärfer zur Kasse gebeten, wie hier in Südtirol oder eben auch in Strasbourg... Foto: Z thomas / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 3.0

(KL) – Künftig sollte man es sich zweimal überlegen, ob man in Straßburg ohne Fahrschein die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt. Denn am 1. Dezember steigen die Strafen für erwischte Schwarzfahrer und diejenigen, die häufiger erwischt werden, können sogar richtig Ärger bekommen.

Der öffentliche Nahverkehr ist so etwas Ähnliches wie eine Genossenschaft. Die Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs finanzieren über ihre Einzelfahrscheine oder Abonnements den Betrieb im Sinne aller. Dank des öffentlichen Nahverkehrs ist die Mobilität der gesamten Bevölkerung sichergestellt und die Innenstädte können vor der Umweltverschmutzung durch Autoabgase geschützt werden. Über die Sinnhaftigkeit des öffentlichen Nahverkehrs muss man also nicht diskutieren.

Doch wie finanziert man den öffentlichen Nahverkehr? Hierzu gibt es mehrere Ansätze. In Städten wie Freiburg und Basel setzt man auf hohe Fahrpreise und erhöht somit den Anteil der Fahrgäste an der Gesamtfinanzierung. In anderen Städten geht man davon aus, dass es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Menschen die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs nutzen und subventioniert den Betrieb. So kostet beispielsweise ein Einzelfahrschein in Biarritz 1 Euro und das 24-Stunden-Ticket gerade einmal 2 Euro. In anderen Städten ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sogar völlig kostenlos – das ist dann ein wirklich niederschwelliges Angebot.

In Straßburg hat man sich für einen anderen Weg entschieden. Hier will man die Fahrpreise nicht weiter erhöhen, sondern man erhöht die Strafen für Schwarzfahrer und die hierbei zu erwartenden Mehreinnahmen sorgen dafür, dass die nächste Runde der Fahrpreiserhöhung ausfällt.

Die Strafen steigen also am 1. Dezember 2017 um 18 % und die Verkehrsbetriebe CTS haben angekündigt, künftig intensiver und mit neuen Methoden in Bussen und Straßenbahnen zu kontrollieren. Um diesen Strategiewechsel umzusetzen, wird die CTS in den kommenden Monaten die Anzahl Kontrolleure um ein Drittel erhöhen – was offenbar angebracht ist, da Schätzungen davon ausgehen, dass 1 Fahrgast 10 keinen gültigen Fahrschein hat.

Konkret wird sich folgendes ändern – die Strafe für einen fehlenden Fahrschein steigt auf 60 € an, für einen ungültigen Fahrschein auf 40 € und wer fünfmal erwischt wurde und seine Strafe nicht gezahlt hat, riskiert 6 Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 7500 €. 2 Monate Haft und eine Geldstrafe von 3750 € können fällig werden, wenn man über das Smartphone andere Nutzer vor laufenden Kontrollen in Bussen oder Straßenbahnen warnt. Und – künftig ist es vorgeschrieben, einen Lichtbildausweis mit sich zu führen, um diesen bei einer Kontrolle vorzeigen zu können, wenn man keinen Fahrschein hat.

Im Grunde ist es deutlich besser, die durch das Schwarzfahren entstehenden Verluste nicht etwa durch eine Fahrpreiserhöhung auf die Schultern aller Fahrgäste zu verteilen, sondern sich das Geld bei eben diesen Schwarzfahrern zurückzuholen. Also, ab dem 1. Dezember hat man nun gleich mehrere gute Gründe, einen Fahrschein zu kaufen. Wobei derjenige einer funktionierenden Solidargemeinschaft eigentlich schon ausreichen sollte…

5 Kommentare zu Schwarzfahren in Straßburg wird teurer

  1. Und wie soll das im Rechtsstaat gehen, dass eine Tramgesellschaft über Gefängnisstrafen oder Strafbarkeit von Smartphonenutzung entscheidet?

    • Eurojournalist(e) // 17. November 2017 um 11:33 // Antworten

      Naja, die Alternative dazu ist, den objektiv entstehenden Verlust auf die Schultern der anderen Fahrgäste zu verteilen, was dann auch nicht richtig fair ist. Persönlich wäre ich eher für Systeme wie in Biarritz (wo das Ticket 1 Euro, das 24-Stunden-Ticket 2 Euro kostet) oder auch für die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.

  2. Schon klar, dass eine (private) Tramgesellschaft bei Verstößen Sanktionen aussprechen kann. Stellt sich aber nochmals die Frage nach welchen rechtlichen Maßstäben. Oder hat Frankreich den Rechtsstaat schon aufgegeben?

    Keine Frage, ein Gebührenmodell wie Biarritz hat seinen Reiz, aber wer zahlt das?

    • Eurojournalist(e) // 21. November 2017 um 10:32 // Antworten

      Naja, das basiert wohl auf der gleichen Rechtsgrundlage wie die Sanktionen bei jeder anderen Verkehrsgesellschaft auch. In dem Moment, wo ein solches Regelwerk aufgestellt und gültig ist, wird es eben auch angewendet. In Biarritz und anderen Städten, in denen der ÖPNV extrem billig oder gar kostenlos ist, wird er massiv subventioniert. Und das ist auch richtig so, denn diese Subvention trägt zur Reduzierung des individuellen PWK-Verkehrs und damit zum Umweltschutz bei, was im Interesse der Allgmeinheit liegt. Statt Superreiche mit kleinen Geschenken zu erfreuen, könnte die Politik auch mal im Namen und im Interesse der eher sozial schwachen Schichten arbeiten. Das Geld dafür wäre da, man muss es nur entsprechend einsetzen.

  3. Schon klar, dass eine (private) Tramgesellschaft bei Verstößen Sanktionen aussprechen kann. Stellt sich aber nochmals die Frage nach welchen rechtlichen Maßstäben. Oder hat Frankreich den Rechtsstaat schon aufgegeben?

    Keine Frage, ein Gebührenmodell wie Biarritz hat seinen Reiz, aber wer zahlt das?

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