Schwierige Entwicklungshilfe
Die OECD-Staaten überweisen jährlich rund 2,1 Milliarden Dollar an Entwicklungshilfe nach Uganda. Nach dem neuen „Anti-Homosexualitätsgesetz 2023“ sollte diese Hilfe überdacht werden.
(KL) – 1979 dachte man, dass Uganda auf dem richtigen Weg sei, nachdem der blutrünstige Diktator Idi Amin gestürzt worden war. Doch seitdem ist das Land nicht richtig zur Ruhe gekommen. Nun hat Präsident Yoweri Museveni, der das Land mit eiserner Hand seit 1986 regiert, ein „Anti-Homosexualitätsgesetz 2023“ erlassen, dass Homosexualität und „Werbung für Homosexualität“ unter drastische Strafen stellt. Und schon stellt sich die Frage, ob Entwicklungshilfe dort angebracht ist, wo sie dazu verwendet wird, eine Gesellschaft aufzubauen, die den grundlegenden Menschenrechten widerspricht. Oder geht uns das alles nichts an?
Nach dem neuen Gesetz droht bei „schwerer Homosexualität“ sogar die Todesstrafe, wobei es wohl im Ermessen der Richter liegen soll, was „schwere Homosexualität“ ist. Die Todesstrafe gilt auch, wenn bei homosexuellen Handlungen HIV-infizierte oder minderjährige Personen beteiligt sind. „Versuchte schwere Homosexualität“, was immer das auch sein mag, wird mit 14 Jahren Gefängnis bestraft, und Vertreter von Organisationen, die sich für die Rechte von Homosexuellen engagieren, können mit 20 Jahren Gefängnis bestraft werden.
Nun gibt es viele Länder auf der Welt, die Dinge tun, die nicht unserem Wertekatalog entsprechen. Dies ist noch kein Grund, an der Entwicklungshilfe-Schraube zu drehen. Doch muss man sich heute die Frage stellen, ob es Sinn macht, jährlich rund 2 Milliaden Dollar in ein System zu pumpen, das so offen gegen Menschenrechte verstößt.
Die Entwicklungshilfe für viele afrikanische Länder wird oftmals so begründet, dass man die Lage der Menschen in den betroffenen Ländern verbessern will, um Migrationsgründe abzubauen. Doch das kann in Uganda nicht der Fall sein, denn wer immer in Uganda homosexuell ist, wäre gut beraten, das Land zu verlassen, wo er seines Lebens nicht mehr sicher sein kann.
Würde es nicht mehr Sinn machen, Entwicklungshilfe an bestimmte Konditionen zu koppeln? Selbst in der EU gibt es Fälle wie Polen oder Ungarn, bei denen die Auszahlung bestimmter europäischer Subventionen an Auflagen gekoppelt ist, wie zuletzt in Polen, wo die Regierung einen direkten Einfluss auf das Rechtssystem genommen hat, was den demokratischen Grundregeln widerspricht. Doch wenn es möglich ist, in Polen auf diese Weise, nämlich durch das Einfrieren von Subventionen, Einfluss zu nehmen, warum sollte das dann nicht in Uganda möglich sein? Entwicklungshilfe sollte immer an die Einhaltung grundlegender Menschenrechte gekoppelt sein.
Dazu muss man sich darüber im Klaren sein, dass ein großer Teil der Entwicklungshilfe in den Kanälen der Korruption versickert und in erster Linie die Machthaber in den Empfängerländern und deren Sicherheitsapparate stützt. Hierfür gibt es Dutzende Beispiele und „echte“ Entwicklungshilfe erreicht die notleidenden Menschen zumeist nur, wenn internationale Organisationen vor Ort die Verteilung von Hilfen sicherstellen.
Der Westen kann sich zum Thema Uganda nicht auf die Position stellen, dass dies eine „innere Angelegenheit“ Ugandas sei und man sich daher nicht einmischt. Bei Verstößen gegen die Menschenrechte darf und muss man sich einmischen. Was heute in Uganda passiert, ist eigentlich ein Grund, sämtliche Zahlungen an Uganda erst einmal auf Eis zu legen. Es sei denn, das Ziel dieser „Entwicklungshilfe“ ist es, einen seit 1986 regierenden Diktator weiter fest im Sattel zu halten. Aber das dürfte eigentlich kein Ziel von „Entwicklungshilfe“ sein.
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