Streiks, Streiks, Streiks – jetzt legt die Post die Arbeit nieder

Der Poststreik kann für Einzelne ganz üble Folgen haben - zum Beispiel, wenn in einem Brief der Beginn einer rechtlich wirksamen Frist angekündigt wird.

Erst die Lokführer, dann die KITAs und nun die Post - kann es sein, dass das "Modell Deutschland" gar nicht so modellhaft ist? Foto: 4028mdk09 / Wikimedia Commons / PD

(KL) – Um es gleich zu sagen – wenn Sie eine Frist verpassen, weil Sie der entsprechende Brief, in dem diese Frist gesetzt wird, nicht erreicht hat, dann haben Sie Pech gehabt. Und das könnte in den nächsten Tagen passieren, denn die Postmitarbeiter sind nun in einen unbefristeten Streik getreten. Nach Aussagen von Verbraucherorganisationen verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung solcher Fristen beim Empfänger – gleich, ob er den Brief erhalten hat oder nicht.

Erst die Zugführer, dann die KITAs, nun die Postmitarbeiter. Deutschland entwickelt sich langsam zum europäischen Spitzenreiter in Sachen Streik – was darauf hinweist, dass die strikte Sparpolitik Deutschlands nicht nur glückliche Bürger produziert. Es ist zwar etwas seltsam, dass die Menschen immer wieder diejenigen wählen, die ihnen einen gerechten Anteil am erwirtschafteten Wohlstand vorenthalten, aber das ist ein anderes Thema.

Denn wie schon bei den letzten Streiks geht es nun in erster Linie darum, sich mit den Gegebenheiten zu arrangieren. Experten raten dazu, sich bei Geschäftspartnern oder Gerichten zu erkundigen, ob gerade eine Frist angelaufen ist – doch wie das in der Praxis aussehen soll, ist fraglich. Denn dieses Vorgehen setzt voraus, dass man bereits vorher weiß, dass eine solche Frist gestartet werden könnte. Nur, wenn man nicht mit einem solchen Schreiben informiert worden ist, woher soll man dann wissen, dass es diese Frist gibt?

Die gleiche Schwierigkeit besteht auch beim Internet-Versandhandel, der eine immer größere Rolle spielt. Hier ist es aber so, dass wenn ein Kunde eine zur Prüfung oder Ansicht geschickte Ware innerhalb der vorgegebenen Frist (normalerweise 14 Tage) wieder zur Post bringt, er seine Frist eingehalten hat, auch wenn die Rücksendung aufgrund des Streiks deutlich später beim Händler eintrifft. Zum Nachweis, dass man das Paket innerhalb der Frist aufgegeben hat, sollte man unbedingt den Einlieferungsschein als Nachweis aufbewahren.

Ansonsten gilt im Rechtsverkehr das Datum, wann ein Brief oder Dokument beim Empfänger eintrifft. Was auf dem Weg zwischen Absenden und Eintreffen passiert, ist unerheblich. Wenn es wirklich dringend ist, sollte man sich überlegen, einen Brief oder ein Dokument selbst beim Empfänger abzuliefern, wenn dies möglich ist, oder einen anderen Kurierdienst zu beauftragen – das ist zwar teurer als der normale Postversand, kann aber eventuell deutlich billiger als der Ärger werden, wenn ein wichtiges Schriftstück nicht rechtzeitig beim Empfänger ist.

Und sobald Sie die eher praktischen Fragen rund um den Poststreik geregelt haben, lohnt es sich vielleicht auch einmal darüber nachzudenken, was in Deutschland gerade so mächtig schief läuft, dass wir langsam Verhältnisse bekommen, die wir früher gar nicht gekannt haben. Die soziale Schere in unserem Land geht immer weiter auf und dass sich die Menschen dagegen wehren, von der Gesellschaft abgehängt zu werden, das ist auch verständlich. Es ist Zeit, dass sich die Dinge ändern – aber das funktioniert nur, wenn wir aufhören, immer wieder für diejenigen zu stimmen, die diese Situation herbeiführen. Aber wie gesagt, das ist eine andere Diskussion…

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