Stress im Urlaub – richtiger Rat ist bares Geld wert

Wer sich richtig beraten lässt, wird manchmal auch richtig dafür belohnt. Diese angenehme Erfahrung machte auch eine Familie aus Südtirol, deren Urlaub nicht ganz reibungslos verlief.

Bei heftigen Verspätungen sieht das Europäische Recht vor, dass die Reisenden entschädigt werden. Foto: © European Union, 2012, PE-EP

(PM / PK / BK / KL) – Eine Familie aus der italienischen Provinz Bozen hatte in einem deutschen Reisebüro eine Pauschalreise ins ägyptische Urlaubsparadies Hurghada gebucht. Doch der Ärger begann bereits bei der Hinreise – der Abflug verspätete sich um 4:40 Stunden, was der Familie aber noch nicht die gute Urlaubsstimmung verderben konnte. Anders war es bei der Rückreise: Weil der Flug kurzfristig um zwei Stunden vorverlegt wurde, fiel der für den letzten Urlaubstag gebuchte und bereits bezahlte Tauchkurs buchstäblich ins Wasser.

Zurück in Italien wandte sich die Familie an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien und Deutschland, um wegen des verkürzten Urlaubs eine Minderung des Reisepreises beim Reiseveranstalter einzufordern. Im Rahmen des Beratungsgesprächs erwähnten die Urlauber am Rande die enorme Verspätung beim Hinflug – und erfuhren zu ihrer Überraschung von den Juristen des EVZ, dass sie einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen dieser Verspätung hatten.

Aufgrund der europäischen Verordnung über Fluggastrechte sind die Entschädigungen bei solch erheblichen Verspätungen weder ein freundliches Entgegenkommen der Fluggesellschaften, noch eine Sache des persönlichen Verhandlungsgeschicks. Die Höhe der Entschädigung ist anhand der Entfernung des Flugs und der Wartezeit eindeutig festgelegt und der Fluggast hat einen rechtlichen Anspruch auf diese Entschädigung.

Das EVZ und die Familie leiteten den Fall an die Schlichtungsstelle SÖP in Berlin weiter, woraufhin die Familie kurz darauf einen Scheck über 800 € erhielt, was deutlich über der eigentlich angestrebten Reisepreisminderung lag.

Bei Fragen zu Problemen dieser Art sollte man sich an das EVZ in Kehl wenden und dort kostenlos beraten lassen. Denn dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, wenn man an der richtigen Stelle den richtigen Rat einholt. Das EVZ kann immer dann helfen, wenn Verbraucher und Unternehmer aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten stammen (hier: italienischer Verbraucher gegen deutsche Fluggesellschaft). Weitere Informationen zum Thema Fluggast- und Fahrgastrechte gibt es auf der Site des EVZ Deutschland unter www.eu-verbraucher.de. Ebenfalls hilfreich – die Reise-App „ECC-Net: Travel“, die Hilfestellungen unterwegs bietet und kostenlos für alle gängigen Plattformen zur Verfügung steht.

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