Und auch das noch…

Ab morgen gelten verschärfte Strafen für bestimmte Verstöße im Straßenverkehr. Die sollte man besser kennen, denn ansonsten kann ganz schnell ein Fahrverbot drohen.

Den kleinen Kollegen rechts auszulösen wird ab morgen deutlich teurer... Foto: Dirk Vorderstraße / Wikimedia Commons / CC-BY 2.0

(KL) – Naja, so bis 20 km/h zu schnell auf der breiten Hauptverkehrsstraße in der Stadt, im schlimmsten Fall gibt’s ein Knöllchen. Wenn Sie zu denjenigen gehören, die so denken, sollten Sie spätestens ab morgen umdenken. Denn morgen ändert sich die Straßenverkehrsordnung und einige Verkehrssünden werden deutlich schärfer betraft, so auch die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.

Wer mit 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt wird, zahlt künftig 70 € Strafe innerhalb und 60 € außerhalb geschlossener Ortschaften. Und – es gibt einen Punkt in Flensburg! Wer seinen Fuß noch ein klein wenig tiefer auf dem Gaspedal hält, darf auch seinen Führerschein für vier Wochen abgeben – und zwar bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts (dazu 80 € und 2 Punkte) und von 26 km/h außerhalb von geschlossenen Ortschaften (plus 95 €).

Dazu werden ab morgen Fahrradfahrer im Straßenverkehr deutlich besser gestellt und hoffentlich auch geschützt. LKWs dürfen beim Abbiegen nur noch im Schritttempo fahren, was einige Unfälle verhindern dürfte, bei denen Fahrradfahrer im toten Winkel der Brummis leider oft übersehen werden. Die Schritttempo-Regelung stellt einen echten Schutz für Fahrradfahrer dar, da diese besser auf abbiegende LKWs reagieren können. Diese Regelung gilt auch für Liefertransporter ab 3,5 Tonnen. Dazu müssen ab morgen Autofahrer beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten, außerhalb geschlossener Ortschaften sogar von 2 Metern. Und – Fahrradfahrer dürfen nun auch nebeneinander fahren, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie dabei nicht den Verkehr gefährden.

Das immer wieder ärgerliche Parken auf Fahrradwegen wird auch teurer – mit 35 € sind Sie dabei und noch teurer wird es, wenn Sie in einer Feuerwehrzufahrt parken – 55 € kostet das ab morgen. Und sollten Sie dabei einen Einsatz von Rettungskräften behindern, beläuft sich die Strafe auf 100 € und einen Punkt in Flensburg. Parken auf Behinderten-Parkplätzen oder auch Carsharing-Parkplätzen kostet ab morgen 55 €, ebenso wie das Parken oder auch nur Anhalten in zweiter Reihe. „Ich wollte nur schnell Brötchen holen“ wird als Ausrede nicht anerkannt…

Auf so genannte Blitzer-Apps sollten Sie auch verzichten – deren Verwendung kostet ab morgen 75 € und einen Punkt.

Schärfer geahndet wird auch Fehlverhalten in und um die Rettungsgasse auf der Autobahn. Wer diese nicht aktiv mit bildet, zahlt bereits seit 2017 glatte 200 € (plus 2 Punkte in Flensburg), doch ab sofort kann auch dann ein vierwöchiges Fahrverbot dazu kommen, auch, wenn Sie keine konkrete Gefährdung verursachen. Eine Rettungsgasse zu nutzen, um selbst etwas schneller im Stau voran zu kommen, ist auch keine gute Idee – mit mindestens 240 € und 2 Punkten sind Sie dabei.

Das Ziel der neuen Strafen ist klar – besserer Schutz von Fahrradfahrern im Straßenverkehr und mehr Disziplin, was die Geschwindigkeit angeht. Was man ja beides nur begrüßen kann.

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