Verbraucherschutz: Diskriminierung? Sie haben das Wort!

Beim Einkauf im EU-Ausland werden Verbraucher noch immer benachteiligt – ein Projekt des EVZ Deutschland will Missstände über eine Verbraucherbefragung aufdecken.

Die Verbraucherschützer des EVZ in Kehl wollen der Diskriminierung von Verbrauchern entgegen steuern. Foto: Eurojournalist(e)

(PM/PK/Red) – Wer online eine Tageskarte für einen Ferienpark nahe Paris kauft, zahlt in Deutschland gut 20 Euro mehr als auf der französischen Plattform des Unternehmens. Eine Praxis, die in Europa keine Seltenheit ist. Immer wieder wenden sich Bürger an die Europäischen Verbraucherzentren, weil sie sich aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt fühlen. Zu Recht. Denn die europäische Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG die Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund ihrer Herkunft (Artikel 20.2). Bürger sollen in Europa grenzenlos und ohne Diskriminierung konsumieren können. Was ja nun genau der Sinn des europäischen Binnenmarkts ist.

Dabei sind Preisunterschiede aber nicht das einzige Problem. Gerade beim Online-Shopping kommt es häufiger vor, dass Unternehmen erst gar nicht ins Ausland liefern. Dann fehlt ganz einfach in der Bestellmaske ein Feld, in dem man das Land seines Wohnsitzes angeben könnte.

In einem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderten Projekt nimmt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl nun solche Verstöße genauer unter die Lupe. Wo liegen die eigentlichen Probleme beim grenzenlosen shoppen? Gibt es Produkte oder Dienstleistungen, die besonders betroffen sind? Kommt es beim Online-Kauf und dem Einkaufen im Laden gleichermaßen zu Schwierigkeiten? Gibt es eine länderspezifische Diskriminierung?

In einer Online-Umfrage kann man nun seine eigenen Erfahrungen schildern. Da wäre Mitmachen eine gute Idee, denn ohne qualifizierten Input solcher Organisationen können sachunkundige Politiker in Brüssel auch nur sachunkundige Entscheidungen treffen. Es gibt viel zu wenige Kanäle, auf denen wir Europäer unseren Politikern mitteilen können, wo der Schuh drückt und was geändert werden muss. Der Verbraucherschutz macht dabei eine rühmliche Ausnahme – in wenigen Bereichen bewegt sich das politische Europa mehr im Sinne der Menschen als im Schutz der Interessen und Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Da kann man schon mal fünf Minuten investieren, falls man schon einmal das Gefühl (oder die Sicherheit) hatte, in einem anderen EU-Land nicht so behandelt worden zu sein wie ein einheimischer Verbraucher.

Die Umfrage kann unter www.evz.de abgerufen werden. Die Ergebnisse werden den jeweils zuständigen Behörden mitgeteilt und so, wie man die Kehler Verbraucherschützer kennt, werden sie sicher nachverfolgen, was für Maßnahmen mit was für Ergebnissen ergriffen worden sind. Bevor man aber gespannt auf die Ergebnisse wartet, sollte man erst einmal selbst mitmachen.

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