Verbraucherschutz: Italien zeigt Europa den Weg

Apps, die so genannte „In-App-Käufe“ anbieten, dürfen ab sofort nicht mehr als „kostenlos“ deklariert werden. Die großen Anbieter müssen diese Änderung in zwei Monaten umsetzen.

Wo "kostenlos" draufsteht, muss künftig auch "kostenlos" drin sein - "In-App-Käufe" müssen künftig deutlich gekennzeichnet werden. Foto: Intel Free Press / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 2.0

(PP) – Dankeschön, Italien! Eine Maßnahme der italienischen Markt- und Kartellbehörde hat den großen App-Stores ein gutes Stück Verbraucherschutz aufs Auge gedrückt. Nämlich nicht weniger als das Ende eines ganz miesen Geschäftsmodells, bei dem Anwendern von vermeintlich kostenlosen Apps durch so genannte „In-App-Käufe“ das Geld aus der Tasche gezogen wird. Das Beste: Was in Italien ausgehandelt wurde, gilt für die gesamte EU.

Mehrere Fälle ließen in den letzten Monaten aufhorchen. Zum Beispiel der Fall einer Achtjährigen in England, die mit der Kreditkarte ihres Vaters für mehr als 8.000 Euro zusätzliche Elemente für ein App-Spiel erstanden hatte, ohne sich dabei im Klaren zu sein, was sie gerade tat. Wie denn auch, mit acht Jahren.

Die Fernsehsender sind voll mit Werbungen für „kostenlose“ Spiele – doch die allermeisten sind nicht kostenlos. Das Geschäftsmodell basiert darauf, dass Spieler von solchen Apps nach kurzer Zeit an einen Punkt kommen, an dem sie entweder frustriert das Spiel beenden, oder aber durch Zukäufe von Spielelementen das nächste Level erreichen oder erfolgreicher spielen können. Speziell Kinder und Jugendliche sind hier eine beliebte Zielgruppe, denn viele dieser Spiele gehören zu den Topthemen auf dem Schulhof – wer diese Spiele nicht spielt, macht sich schnell zum Außenseiter.

Doch das ist in zwei Monaten Geschichte. Die „Big Three“ (Apple, Amazon und Google) mussten sich gegenüber der Kartellbehörde AGCM (Autorita Garante della Concorrenza e del Mercato) verpflichten, für solche Apps künftig nicht mehr die Bezeichnung „kostenlos“ zu verwenden und ihre Stores entsprechend anzupassen. Was sie dann auch gleich europaweit machen müssen.

Gleichzeitig bedeutet dies auch eine große Handlungssicherheit für Anwender von Apis – denn dort, wo künftig „kostenlos“ draufsteht, muss auch „kostenlos“ drin sein – ohne versteckte Kosten, ohne böse Überraschungen. Für Apps, bei denen „In-App-Käufe“ möglich sind, müssen die Anbieter dies deutlich kennzeichnen. Und man kann ziemlich sicher sein, dass sich die „Big Three“ auch daran halten werden – bei Verstößen werden Strafen von bis zu 5 Millionen Euro pro Fall fällig. Ein Betrag, für den man eine ganze Menge virtueller Schwerter oder Schatzkisten verkaufen muss…

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