Von Australien lernen heißt Leben lernen…

In Australien garantiert ein neues Gesetz Arbeitnehmern das Recht auf „Nichterreichbarkeit“. Das ist bemerkenswert und sollte auch bei uns Schule machen.

Der Chef ruft im Urlaub an. Einfach klingeln lassen... wie in Australien! Foto: Elvert Barnes / Wikimedia Commons / CC-BY 2.0

(KL) – So ist das im Urlaub. Nach dem Frühstück oder am Strand noch schnell die Mails checken, vielleicht nochmal kurz im Büro anrufen, damit der Deal mit der Firma Müller auch klargeht und trotz Urlaub ist man immer noch mit einem halben Bein im Büro. Das erwartet schließlich auch der Chef, der nicht zögert, einen auch im Urlaub anzurufen, wenn er etwas will. Doch das ändert sich nun in Australien und das australische Beispiel sollte auch bei uns eingeführt werden. Denn außerhalb der Arbeitszeiten ist eben außerhalb der Arbeitszeiten, ob im Urlaub, am Wochenende oder am Abend.

Premierminister Anthony Albanese, der bereits mit seinen Anstrengungen zur Freilassung von Julian Assange gepunktet hatte, brachte es auf den Punkt. „Menschen, die nicht 24 Stunden am Tag bezahlt werden, sollen auch nicht 24 Stunden am Tag arbeiten müssen.“ Klingt logisch, ist aber in der Praxis nicht immer gegeben.

In vielen Fällen hatte die Nichterreichbarkeit von Arbeitnehmern schlechte Folgen, wenn sie für ihren Boss außerhalb der Arbeitszeiten nicht erreichbar waren und weder auf Emails, noch auf Anrufe reagierten. Doch damit ist es jetzt in Australien vorbei und es wäre wünschenswert, würde man sich auch bei uns hierzu Gedanken machen. Denn Feierabend sollte auch Feierabend sein, und Urlaub Urlaub.

Das neue australische Gesetz ist der Gegenentwurf zum „fully connected 24/24“ – ein erfreulicher Schritt, der die Privatspäre der Arbeitnehmer schützt. Denn das Leben sollte mehr sein als Arbeit rund um die Uhr.

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