Was denn auch sonst?

In Paris ist der Prozess gegen den letzten überlebenden Terroristen der Bataclan-Anschläge und die Helfer seiner Terrorzelle zu Ende gegangen. Mit den erwartet harten Strafen.

Die exemplarisch harten Strafen gegen die Bataclan-Terrorzelle kann das französische Trauma kaum lindern. Foto: Gérard Colombat from France / Wikimedia Commons / CC-BY 2.0

(KL) – Die Terroranschläge 2015 auf die Pariser Musikhalle Bataclan, mehrere Café-Terrassen und das Stade de France, hat Frankreich ebenso verändert wie zuvor der blutige Anschlag auf die Satire-Zeitschrift „Charlie Hebdo“ und danach Anschläge wie der von Nizza und viele mehr. Der Prozess gegen Salah Abdeslam und die Helfer seiner Terrorgruppe, der mit Spannung erwartet worden war, endete zwar nun mit den erwartet harten Strafen, doch kann er das französische Trauma auch nicht überwinden.

Salah Abdeslam, ein radikalisierter Kleinkrinineller aus dem berüchtigten Brüsseler Viertel Molenbeek, der sich zu Beginn des Prozesses zum „Islamischen Staat“ bekannte, und der sich im November 2015 wohl im letzten Moment nicht getraut hatte, seinen Sprengstoffgürtel zu zünden, was er im Prozess als „humanitäre Geste“ verkaufen wollte, erhielt die französische Höchststrafe. Lebenslänglich mit anschließender, nicht verkürzbarer Sicherheitsverwahrung. Seit es diese Strafe gibt, wurde sie in Frankreich nur viermal verhängt, bei besonders schlimmen Straftaten. Und eine solche waren diese Anschläge auch.

Von den 19 ebenfalls angeklagten Helfern der Terrorzelle wurde nur einer freigesprochen, die anderen erhielten Haftstrafen von zwei Jahren bis lebenslänglich, sechs Angeklagte wurden in Abwesenheit verurteilt, wobei bei einigen dieser Verurteilten der Verdacht besteht, sie seien in Syrien getötet worden. Nach 148 schwierigen Verhandlungstagen endet somit ein Prozess, der Frankreichs tiefe Wunden nicht heilen kann, obwohl er das Maximale an „Gerechtigkeit“ erbracht hat, die das französische Strafgesetzbuch nur hergibt.

Doch kein Prozess der Welt kann die 131 Getöteten und zahlreichen Verletzten und das Trauma eines ganzen Volks ausgleichen. Rceht wurde gesprochen, der Hauptangeklagte erhielt das, was im französischen Recht als Strafe überhaupt möglich ist, und auch die anderen Angeklagten wurden zur Rechenschaft gezogen. Einer der Angeklagten, der in die Pläne eingeweiht war, aber im letzten Moment seine Mitwirkung zurückzog, erhielt Lebenslänglich. Die übrigen Angeklagten bekamen Urteile, die dem Grad ihrer Tatbeteiligung entsprachen.

Durch die Attentate vom November 2015 hat sich Frankreich verändert. In den Städten hat man sich an den Anblick schwer bewaffneter Patrouillen gewöhnt, Sicherheit wird in jedem öffentlichen Gebäude groß geschrieben und bei Großveranstaltungen werden die Zufahrten in die Innenstädte verbarrikadiert, damit keine Terroristen LKWs in die Menschenmengen fahren können. Die Angst, oder zumindest die Sorge, ist immer dabei.

Nun verschwindet also diese jämmerliche Gestalt für immer hinter Gittern, mit einer Strafe, die ihm „das Recht auf Hoffnung“ nimmt, wie ein Strafrechtler es beschreibt. Doch das, was dieser Mann und seine Kumpane Frankreich angetan haben, und nicht nur Frankreich, sondern ganz Europa, kann nicht wiedergutgemacht werden.

Und so bleibt am Ende dieses Prozesses ein bitterer Beigeschmack. Die Justiz hat das Maximale getan, doch für Frankreich Seele wird dies keine Linderung sein.

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