Was Sie schon immer über das Mieten in Frankreich wissen wollten

Wenn man ins benachbarte Frankreich ziehen möchte, sind die Regeln für das Anmieten einer Wohnung oder eines Hauses etwas anders als in Deutschland. Es ist gut, die Unterschiede zu kennen.

Kostenlos zum Download - die Infobroschüre des EVZ mit Infos zum Anmieten einer Wohnung in Frankreich. Foto: (c) ZEV

(PM/PK) – Ob für das Studium oder einfach, um „wie Gott in Frankreich zu leben“ – immer mehr Deutsche wenden sich an das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV), weil sie eine Wohnung oder ein Haus in Frankreich mieten möchten. Der Bedarf an Unterstützung ist groß, und das nicht nur in der Grenzregion. Fragen zu Versicherungsschutz, zur Kaution oder zur Bürgschaft stellen sich, denn es gibt einige Unterschiede zwischen deutschem und französischem Mietrecht.

Aus diesem Grunde hat der deutsch-französische Verein nun seine Broschüre „Mieten in Frankreich“ neu aufgelegt. Kompakt und leicht verständlich informiert sie deutsche Verbraucher, welche Möglichkeiten es gibt, eine Wohnung zu suchen, was beim Abschluss des Mietvertrages zu beachten ist und welche Regelungen bei der Kündigung gelten. Wer tiefer gehende Informationen zum Mietrecht in Frankreich sucht, findet sie in einem neuen 27-seitigen Ratgeber.

Hier einige französische Regelungen, die Mieter kennen sollten:

- „Wohnsteuer“ muss jährlich derjenige Mieter zahlen, der die Wohnung am 1. Januar eines Jahres gemietet hat.

- Mietminderung: Auch bei erheblichen Mängeln dürfen Mieter die Miete nicht ohne gerichtliche Entscheidung mindern.

- Kündigungsschutz gilt von Anfang November bis Ende März. Wird dem Mieter in diesem Zeitraum fristlos gekündigt, muss er die Wohnung erst nach dem 31. März verlassen.

- Wohnbeihilfen können unter bestimmten Voraussetzungen beim französischen Staat beantragt werden.

Individuelle Beratung erhalten Bürger in der monatlich stattfindenden Immobiliensprechstunde des ZEV in Kehl. Deutsche und französische Notare und Steuerberater beantworten vor Ort alle Fragen rund um Mieten, Kaufen, Verkaufen oder Vererben einer Immobilie im Nachbarland.

Die Broschüre „Mieten in Frankreich“ und der „Ratgeber zum französischen Mietrecht“ können Sie downloaden, wenn Sie HIER KLICKEN!

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