Was Sie schon immer zum Thema „Schlichtung & Co.“ wissen wollten… (23)

Heute vor acht Jahren, am 18.06.2013, wurde ein wichtiger Grundstein für Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Verbraucher*innen und Unternehmer*innen gelegt: die sog. ADR-Richtlinie wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Grund für uns, alle bisherigen Beiträge der Serie noch einmal revue passieren zu lassen, so dass Sie gezielt die jeweiligen Beiträge, die Sie besonders interessieren, nachlesen können.

Schlichten und sich vertragen ist sehr oft die beste Lösung... Foto: Eurojournalist(e) / CC-BY-SA 4.0int

(Von Svenja Roth, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes) – Zugegeben, vieles zum Thema „Schlichtung & Co.“ haben Sie sich, bevor Sie darauf gestoßen sind, sicher noch nie gefragt und wollten es daher nicht „schon immer wissen“. Rechtsstreitigkeiten kommen aber selten geplant und man kann mit Sicherheit sagen: mit dem Wissen aus dieser Reihe mit vielen hochkaratigen Expert*innen aus diesem Bereich haben Sie alle Informationen, die Sie eigentlich schon immer gebraucht hätten.

In unserem Team werde ich oft als die „Nicht-Juristin“ vorgestellt und aus dieser Perspektive kann ich eines bestätigen: Diese Reihe schnürte Ihnen ein alltagstaugliches Paket inklusive 15 Gründen, warum Sie eines Tages froh sein werden, dass Sie zuvor schon einmal alles über das Thema „Schlichtung & Co.“ wissen wollten.

1.) „Dass Recht haben und Recht bekommen nicht immer dasselbe ist, diese Erfahrung macht man bereits oft als Kleinkind“, schrieb Felix Braun, Leiter der Universalschlichtungsstelle des Bundes. Somit ist klar: es herrscht ein Bedarf an außergerichtlicher Streitbeilegung, da viele Bürger*innen den Gang zu Gericht scheuen. Schlichtung ist ein Angebot, dass für seine Nutzer*innen wenig Aufwand bedeutet: die Verfahren unterliegen dem Anspruch der „Niedrigschwelligkeit“. Das bedeutet, dass es nur weniger Formalitäten bedarf und die Kommunikation leicht verständlich ist.

2.) Streitbeilegung ist nicht gleich Streitbeilegung. Für jede Streitigkeit gibt es geeignete Lösungsmethoden: zum Beispiel die Mediation oder die Schlichtung, einmal ohne und einmal mit einem Vorschlag. Beispiel gefällig? Hierfür bieten sich die Beiträge von Claude Fellens, Mediator des Service national du Médiateur de la consommation in Luxembourg, bestens an.

3.) „Auf der Suche nach der richtigen Stelle sind Sie nicht allein!“, versicherte Paul van Odijk, Rechtsreferent bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes und meinte damit die Liste des Bundesamts für Justiz, die Unterstützung durch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland und die Lotsenfunktion der Universalschlichtungsstelle.

4.) Gut zu wissen, wann sich der Schlichtungsantrag lohnt und wie das abläuft: Iris Burr, Streitmittlerin bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes, erklärte das anschaulich anhand eines Praxisbeispiels.

5.) Es funktioniert auch über Ländergrenzen hinweg – dank eines EU-weiten Netzwerks: Jakob Thevis, Leiter der deutschen Online-Streitbeilegungs-Kontaktstelle, zeigte auf, wie rechtliche und sprachliche Barrieren überbrückt werden.

6.) Und was sagen die Unternehmen dazu? Mario Kasper, Geschäftsführer eines Möbelhauses und Nadine Tetsch, Leiterin des Beschwerdemanagements beim Energieversorger „RheinEnergie“, erklärten ihre unternehmerische Einstellung zu Schlichtung und sehen dabei Chancen, aber auch Verbesserungspotential.  und

7.) Gemeinsamkeiten und Unterschiede – auch bei der gleichen Sprache lohnt es sich von anderen Schlichtungsstellen im Austausch zu lernen: Katharina Hörl, Schlichterin bei der Verbraucherschlichtung Austria sprach aus der Praxis der österreichischen Auffang-Schlichtungsstelle.

8.) Warum das Kleingedruckte nicht immer nur Verwirrung, sondern auch mal Orientierung bietet: Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz hat Verbraucher*innen eine Hilfe zur Hand gegeben, in dem Unternehmen ihre Bereitschaft an Schlichtung teilzunehmen bereits vorab kommunizieren.

9.) „Vernetzte Schlichtungsstellen, die sowohl Kenntnisse von als auch Kontakte zu anderen Schlichtungsstellen haben, können Verbraucher und Unternehmen einfacher und sicherer zur zuständigen Schlichtungsstelle leiten“, so beschreibt Andrea Klinder, Streitmittlerin bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes, die Vorteile für die Streitparteien im Networking der Schlichtungsstellen – gerade auch EU-weit. Und: Alles gegen die „Betriebsblindheit“!

10.) Auch wenn es keine Sprachbarriere gibt, braucht es auch zwischen Österreich und Deutschland eine Ansprechperson für grenzübergreifende Verbraucheranliegen, also wenn sich etwa ein österreichischer Verbraucher gegen ein Unternehmen aus Deutschland wendet, insbesondere wegen rechtlicher Besonderheiten: Das erläutert Georg Mentschl, der das Europäische Verbraucherzentrum Österreich über lange Jahre leitete.

11.) Back to the roots: ADR-Expertin Iwona Machocka gab Einblicke in die Ursprünge der Verbraucherschlichtung in Schweden vor mehr als 50 Jahren und besinnt die Leser*innen so auf den Grundgedanken: „Das Verfahren ist einfach, kostenfrei und für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen eine Möglichkeit der objektiven rechtlichen Beurteilung im Streitfall.“

12.) Kunden, Gäste, Nutzer – alle sind Verbraucher im rechtlichen Sinne. Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. erklärte, dass auch Pflegeheimbewohner*innen diese Position einnehmen und wann Schlichtung gerade dort hilfreich sein kann.

13.) Einblicke aus allen Bereichen: Versicherungsombudsmann Dr. (h.c.) Wilhelm Schluckebier war Richter am Bundesverfassungsgericht und lässt seine Erfahrung nun in die Schlichtung einfließen. Dr. Christof Berlin, Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, sprach vom Umgang mit immer weiter steigenden Fallzahlen und der gleichzeitigen Sicherung von fachlicher Präzision, empathischem Umgang und Effizienz in den Verfahrensabläufen. Elisabeth Mette, Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, hob hervor, dass es Aufgeschlossenheit benötigt, um sich einig zu werden.  Die klaren Vorteile, die alle drei sehen: die Möglichkeit auf die Anliegen der einzelnen Beteiligten einzugehen.

14.) Wissenschaftlich erforscht im Auftrag der Bundesregierung: Die zwei Forscher Dr. Naomi Creutzfeldt und Dr. Felix Steffek haben die Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, bzw. der Universalschlichtungsstelle unter die Lupe genommen und sehen im Konzept Schlichtung viel Potenzial; Verbraucherschlichtung sei ein wichtiger und wertvoller Beitrag zur Konfliktlösung.

15.) „Ich wünsche mir, dass die Verbraucherschlichtung in fünf Jahren einen festen Platz in der Streitbeilegungslandschaft hat und daraus nicht mehr wegzudenken ist.“, so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl zur Perspektive der Verbraucherschlichtung in Deutschland.

Sollten Sie in Ihrem Alltag nie über einen Rechtsstreit stolpern, beglückwünschen wir Sie dazu. Aber wie dieses Jahr gezeigt hat, gibt es immer mal böse Überraschungen – zumindest im Bereich des Verbraucherrechts stehen Verbraucherschlichtungsstellen zur Verfügung: sie erklären, netzwerken, lotsen und führen letztendlich Lösungen herbei.
Gut zu wissen, oder?

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