Winterreifen-Pflicht in Frankreich?
Während es in Deutschland keine allgemeine Winterreifenpflicht gibt, sondern eine Pflicht mit „angemessenen“ Reifen zu fahren, sieht es in Frankreich zu dem Thema etwas anders aus.

(KL) – Zum Stichtag 1. November 2024 gelten in Frankreich einige neue Regeln zum Thema Winterreifen. Gab es bislang nur auf entsprechend gekennzeichneten Bergstraßen eine Schneekettenpflicht, gilt ab dem 1. November, dass die Präfekturen in denjenigen Departements, in denen es Berge gibt, entscheiden, auf welchen Straßen Winterreifenpflicht oder Schneekettenpflicht herrscht. Die Regionen, die hiervon betroffen sind, sind die Alpen, Korsika, das Zentralmassiv, das Jura, die Pyrenäen und die Vogesen. Das bedeutet, dass man sich auch in unseren Breitengraden informieren muss, was nach den jeweiligen Witterungsbedingungen gerade angesagt ist.
Zum 1. November läuft nun auch die Übergangsfrist aus, während der neben echten Winterreifen (mit zackigem Berg-Piktogramm) auch „M+S-Reifen“ akzeptiert wurden. Das ist nun vorbei und bei winterlichen Straßenverhältnissen muss man mit „richtigen“ Winterreifen fahren. Die Winterreifen-Regelung gilt bis zum 31. März 2025.
Wer mit nicht angepassten Reifen erwischt wird, muss ein Bußgeld von 135 € bezahlen und sollte die Polizei der Ansicht sein, dass ein Fahrzeug nicht richtig für die jeweiligen Verhältnisse ausgerüstet ist, kann sie es auch vorübergehend stilllegen. So lange die Straßenverhältnisse in Ordnung sind, reicht es auch, wenn man mindestens zwei Schneeketten im Kofferraum hat, um bei plötzlichem Wetterwechsel sofort reagieren zu können.
Sollte dennoch mal etwas passieren, sieht es bei der Versicherung ähnlich aus wie in Deutschland – nicht auf die Wetterbedingungen angepasste Reifen können zu einer prozentualen Mitschuld führen und kosten somit auf jeden Fall Geld.
Wäre das nicht ein Schulbeispiel für eine regionale Regelung unter Nutzung des Aachener Vertrags und der Möglichkeit, in Grenzzonen von den landesweiten Regelungen Ausnahmen zu machen? Wir haben mit dem Schwarzwald und den Vogesen zwei Mittelgebirge im Grenzbereich am Oberrhein und da wäre es nicht schlecht, gäbe es eine einheitliche Regelung. Wenngleich sich diese ähneln, so sind es eben doch nicht die gleichen Vorschriften – und das könnte man ja eigentlich ändern.
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