Die AfD verbieten? Eine schlechte Idee.
Fraktionsübergreifend wollen zahlreiche Bundestagsabgeordnete einen Verbotsantrag gegen die AfD einreichen. Doch das ist alles andere als eine gute Idee.
Die AfD muss man anders als vor Gerichten bekämpfen... Foto: Tobias Möritz from Leipzig, Deutschland / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 2.0
(KL) – Dass die AfD eine reichlich widerliche Partei ist, darin sind sich rund 70 % der Bundesbürger einig. Die anderen 30 % allerdings nicht und in einer Demokratie muss man akzeptieren, dass es auch Menschen gibt, die unsere eigene Meinung nicht teilen. Inzwischen eilt die AfD von Wahlerfolg zu Wahlerfolg, während die traditionellen Parteien implodieren. Doch man kann die Schwäche des politischen Establishments nicht dadurch regeln, dass man den politischen Gegner verbietet. Abgesehen von hohen rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot, kann ein solches Verfahren den Rechtsextremen auch noch weitere Stimmen zutreiben, da sich die AfD durch ein solches Verfahren in all ihren Narrativen bestätigt sehen würde.
Eine Partei zu verbieten, die bei den letzten Landtagswahlen das politische Establishment auf den Kopf gestellt hat, ist ein gefährliches Unterfangen, das auch höchst undemokratisch wäre, da die AfD über ein solides Wählerpotential verfügt, das man nicht so einfach in den „Untergrund“ schicken kann. Die Vorstellung, dass man die kruden und nicht ungefährlichen Ideen der AfD dadurch aus der Welt schafft, dass man die Partei verbietet, ist geradezu traumtänzerisch und dazu steht die Frage im Raum, wohin sich die Wähler dieser Partei wenden würden. Sicherlich nicht zurück zum CDUSPDFDPGrüne-Brei, denn von dem haben sich die AfD-Wähler längst verabschiedet. Auch das BSW sollte man möglichst so lange nicht boosten, bis klar ist, wo diese neue Partei tatsächlich steht.
Die Entscheidung für ein Verbotsverfahren trifft alleine das Bundesverfassungsgericht, antragsberechtigt sind der Bundestag (für den Antrag sind 37 Abgeordnete erforderlich), die Bundesregierung und der Bundesrat. Doch selbst die Eröffnung eines Verfahrens sagt noch nichts über das Ergebnis aus. So dauerte das Verbotsverfahren gegen die NPD Jahre und am Ende wurde die NPD nicht verboten, da sie „zu unbedeutend“ war, um eine Gefahr für die Demokratie darzustellen. Am Ende eines solchen Verfahrens könnte auch die Einschränkung der Parteifinanzierung durch den Staat stehen – und in jedem Fall könnte die AfD das tun, was sie am besten kann: sich als Opfer darstellen.
Nun hat die SPD-Chefin Saskia Esken die Innenminister der Länder aufgefordert, belastendes Material gegen die AfD zu sammeln. Doch das tun diese schon länger und immerhin wird die AfD in einigen Bundesländern als „gesichert rechtsextrem“ vom Verfassungsschutz beobachtet. Geändert hat das nichts – in Thüringen, wo die AfD eben als „gesichert rechtsextrem“ gilt und sich Spitzenkandidat Björn Höcke selbst als „Faschist“ bezeichnet, wurde die AfD deutlich stärkste Partei bei den jüngsten Landtagswahlen. Diese rechtsextremen Tendenzen kann man nicht durch ein Verbot aus der Welt schaffen. Ob es den traditionellen Parteien nun passt oder nicht, sie werden nicht umhin kommen, eine bessere Politik zu machen und sich selbst den Menschen als „Alternative“ anzubieten.
Im Grunde ist die Initiative für ein Verbot der AfD nichts anderes als der Ausdruck der Hilflosigkeit der traditionellen Parteien angesichts des Erfolgs der Extremisten. Dass sie selbst weitgehend dazu beigetragen haben, dass AfD und BSW derartig viel Rückenwind haben, das haben die traditionellen Parteien immer noch nicht verinnerlicht.
Die AfD durch ein Verbot zu stigmatisieren, macht wenig Sinn, denn die Partei würde sich, wie damals die NPD, sofort neu unter einem anderen Namen gründen. Insofern ist das verschwendete Energie, die man in den Berliner Parteizentralen besser dafür investieren würde, zu analysieren, was man seit Jahren falsch macht und was man verbessern muss. Einen politischen Gegner, den man im politischen Wettbewerb nicht schlagen kann, zu verbieten, ist auf jeden Fall ein falscher Weg.
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