Marine Le Pens (Alb-)Traum geht weiter…

Seit mehr als zwei Jahrzehnten träumen Mitglieder des rechtsextremen Le Pen-Clans vom Präsidentenamt in Frankreich. Nach einem Urteil des Berufungsgerichts träumt Marine Le Pen weiter.

Wird sie die Präsidentschaftskandidatin mit elektronischer Fußfessel? Foto: Duma.gov.ru / Wikimedia Commons / CC-BY 4.0int

(KL) – Das Urteil des Berufungsgerichts in Paris im Prozess gegen die rechtsextreme Marine Le Pen und weitere Angeklagte war mit Spannung erwartet worden, denn das erstinstanzliche Urteil, das Le Pen angefochten hatte, beinhaltete unter anderem den Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre, was bedeutet hätte, dass Marine Le Pen 2027 nicht bei der Präsidentschaftswahl hätte antreten können. Doch das gestrige Urteil des Berufungsgerichts überraschte viele Beobachter und macht den Weg für die Kandidatur von Marine Le Pen frei. Allerdings mit Hindernissen.

In der Sache, nämlich der Veruntreuung von Millionen Euro an EU-Geldern, gab es nichts Neues. Nur dass das erstinstanzliche Urteil so angepasst wurde, dass Marine Le Pen nun doch als Kandidatin antreten kann. Der fünfjährige Entzug des passiven Wahlrechts wurde nach etwas mehr als einem Jahr als „verbüßt“ erklärt, wobei in diesem Zeitpunkt gar keine Wahlen stattgefunden hatten, bei denen Marine le Pen angetreten wäre.

Auch die dreijâhrige Haftstrafe gegen Marine Le Pen wurde bestätigt, wobei zwei der drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden und das weitere Jahr als eine Art Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel absolviert werden soll. Das allerdings könnte ihren Wahlkampf deutlich erschweren, denn sie kann nicht wie üblich kreuz und quer durchs Land von einem Wahlkampftermin zum nächsten jetten.

Es scheint inzwischen kein Problem mehr zu sein, wenn verurteilte Straftäter für Spitzenämter kandidieren. Erst der mehrfach verurteilte Sexualstraftäter Donald Trump, jetzt Marine Le Pen. Doch kann man diesen Straftätern kaum einen Vorwurf machen, dass sie es probieren. Der Vorwurf muss sich vielmehr an diejenigen richten, die für diese Leute stimmen. Wer Straftäter wählt, der darf sich hinterher nicht beschweren, wenn sich diese auch wie Straftäter verhalten.

Zwar hatte Marine Le Pen vor dieser Verhandlung gesagt, dass sie nicht mit einer elektronischen Fußfessel antreten würde, aber was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?

Etwas überraschend kündigte Marine Le Pen den Gang vor die höchste Instanz an, das Kassationsgericht. Das ist nicht ohne Risiko, denn im für sie schlechtesten Fall bestätigt das Kassationsgericht ihren erstinstanzlichen Verlust des passiven Wahlrechts für fünf Jahre das  würde ihre Kandidatur kurz vor dem Wahltermin kippen.

Trotz allem bleibt bei diesem Urteil des Berufungsgerichts ein schaler Beigeschmack, das Gefühl einer Zwei-Klassen-Justiz. Dass der Verlust des passiven Wahlrechts für fünf Jahre trotz eindeutig festgestellter Schuld nach etwas mehr als einem Jahr als „verbüßt“ gilt und dass ihre Strafe so ausgestaltet wird, dass sie trotzdem an den Präsidentschaftswahlen teilnehmen kann, das hat schon ein Gschmäckle.

Doch dann ist es an den Franzosen zu entscheiden, ob sie eine verurteilte Straftäterin als Präsidentin haben wollen. Sollten die Franzosen 2027 so wählen wie die Amerikaner bei der letzten Wahl, dann haben sie es nicht anders verdient. Und niemand sollte mehr von einer vermeintlichen „Exemplarität“ der Politiker sprechen…

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