„Vertrumpt“ Frankreich jetzt auch?

Die Verurteilung der Rechtsextremen Marine Le Pen, die neben ihrer Haftstrafe auch das passive Wahlrecht für 5 Jahre verliert, schlägt hohe Wellen in Frankreich.

Marine Le Pen präsentiert sich heute ebenso als „Opfer“, wie es Donald Trump gerne tut. Foto: Jérémy-Günther-Heinz Jähnick / Wikimedia Commons / GNU 1.2

(KL) – Die Parallelen zwischen der am Montag wegen „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ verurteilten Chefin des rechtsextremen „Rassemblement-ex-Front national“ Marine Le Pen und dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump sind verblüffend. Und offenbar verspüren Franzosen heute das gleiche Bedürfnis wie die Amerikaner – sie wollen gerne eine verurteilte Straftäterin an der Spitze des Landes sehen und schreien deshalb „Skandal“ ob des Urteils wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder durch Marine Le Pens Partei im Europäischen Parlament. Abgesehen davon, dass Le Pen gebetsmühlenartig diese längst von verschiedenen Stellen nachgewiesenen Straftaten leugnet, behaupten die Rechtsextremen nun, dass sie „Opfer der Tyrannei der Justiz“ seien – genau wie Trump, der seine Wahlniederlage nicht akzeptieren wollte. Denn mit diesem Urteil wird Marine Le Pen 2027 nicht als Kandidatin für das höchste französische Staatsamt antreten können.

 Dabei ist Marine Le Pen nun genau das passiert, was sie 2016 lauthals gefordert und wofür sie dann auch gestimmt hatte: „Jeder Amtsträger, der im Rahmen seines Mandats eine Straftat begeht, sollte sofort „lebenslang“ das passive Wahlrecht verlieren.“ Da ist sie mit ihrer Sperre von 5 Jahren, 4 Jahren Haft (davon 2 mit elektronischer Fußfessel) und 100.000 € Strafe ja noch gut davongekommen…

Doch der Skandal ist nicht etwa, dass nun Marine Le Pen und ihre Kollegen verurteilt worden sind, sondern dass sie um sich herum jahrelang ein „System“ aufgebaut hatte, in dem die Parlamentarischen Assistenten, die von europäischen Geldern bezahlt wurden, für nationale Parteiarbeit eingesetzt wurden, was laut den Regeln des Parlaments verboten ist und was den Rechtsextremen durchaus bekannt war. So tauchte im Prozess eine Email eines ihrer Kollegen auf, der schrieb, dass man nun also auf Marines Wunsch „Scheinanstellungen“ organisieren solle, die einem irgendwann Probleme bereiten dürften. Und irgendwann ist eben jetzt.

Um die französische Demokratie ist es momentan tatsächlich schlecht bestellt, allerdings nicht aufgrund dieses Prozesses, sondern deshalb, weil seit letztem Sommer Präsident Macron die Wahlergebnisse vom letzten Juli einfach ignoriert. Dass Marine Le Pen voraussichtlich nicht bei den Präsidentschaftswahlen kandidieren kann, ist nicht das Ergebnis eines Demokratie-Defizits, sondern von strafbewehrtem Verhalten von Marine Le Pen und Kollegen.

Dennoch schlagen die Wellen jetzt in Frankreich sehr hoch. Vermutlich, weil auch Vertreter anderer Parteien befürchten müssen, beispielsweise vom MoDem und der LFI, dass sie sich demnächst vergleichbaren Prozessen stellen müssen. Da hört man Sätze wie „aber das haben doch alle gemacht“, als ob das eine Rechtfertigung für die Veruntreuung von mehreren Millionen Euro öffentlicher Gelder sei. Sollte das Prinzip herrschen, dass Rechtsbrüche dann keine Rechtsbrüche mehr sind, wenn sie nur von ausreichend vielen Tätern begangen werden, braucht man eigentlich keine Justiz mehr, denn dann ist man im Wilden Westen angekommen.

Das gesunde Empfinden wollte eigentlich immer, dass diejenigen, die Länder regieren, „exemplarisch“ sein sollen. Das ändert sich gerade grundlegend und verurteilter Straftäter zu sein und die Institutionen des Staats herauszufordern, scheint heute geradezu eine Qualifikation für höchste Ämter zu sein. Das ist bei Trump so, das soll jetzt wohl auch für Marine Le Pen so sein.

Interessant ist aber auch, dass die französische Justiz immer mehr gegen Amtsträger vorgeht, Skandale beim Namen nennt, berühmte Persönlichkeiten verurteilt – fragen Sie mal Nicolas Sarkozy. Dabei hat die Justiz natürlich Recht – nur weil jemand Präsident anstelle des Präsidenten werden will, gibt das ihm (oder ihr) noch keinen Freifahrtschein, um Straftaten zu begehen.

Angesichts des Zeitplan und des Wahltermins 2027 besteht kaum eine Möglichkeit, dass ein Berufungsverfahren vor dieser Wahl stattfinden kann. Im Übrigen tun die Rechtsextremen gerade so, als handele es sich alles um einen Irrtum, den ein Berufungsgericht wieder reparieren würde. Doch da die Veruntreuung öffentlicher Gelder soweit von gleich mehreren Stellen, vom Europäischen Parlament bis hin zum Gericht in Paris festgestellt wurde, ist es absolut unwahrscheinlich, dass das Berufungsgericht ihre Strafe aufhebt – die Chancen stehen sogar hoch, dass in der nächsten Instanz die Strafe sogar noch verschärft wird.

Dass die Justiz unabhängig arbeitet und urteilt, das ist nicht etwa ein „Anschlag auf die Demokratie“, sondern ein Zeichen, dass diese noch funktioniert. Wer das kritisiert, der wünscht sich Zustände wie in den USA.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*



Copyright © Eurojournaliste