Hindernisse beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr

Eigentlich sollte das neue System SEPA den internationalen Geldverkehr erleichtern. Doch momentan durchläuft SEPA noch die Kinderkrankheiten.

Eigentlich sollte SEPA solche Läden zum Geldüberweisen überflüssig machen. Eigentlich. Foto: 1MM.eu / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 3.0

(PM / Red) – Ab 2002 wurde in mehreren Schritten der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) geschaffen und Unternehmen konnten sich bis zum 1. August 2014 auf einen vereinheitlichten, bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa einstellen. Seitdem dürfen Unternehmen keine grenzüberschreitenden Zahlungen per Lastschrift oder Überweisung aus einem der Länder des SEPA-Raums verweigern, wenn sie diese im nationalen Zahlungsverkehr akzeptieren. Soweit die Theorie.

Aktuelle Beschwerden, die beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl eingehen, zeigen, dass gerade im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr noch nicht alles so funktioniert, wie es sollte. Hindernisse treten zum Beispiel bei der Bezahlung der Stromrechnungen für ein Ferienhaus im Ausland auf, beim Begleichen der Mitgliedschaftsgebühr in einem ausländischen Sportverein oder beim Abschluss eines Handyvertrages im Nachbarland: „Ich lebe in Frankreich, habe mein Konto bei einer deutschen Bank und mein französischer Handyprovider sagt, dass er keine Abbuchungen von Konten im Ausland durchführen kann. Was soll ich da machen?“ – lautet eine typische Anfrage.

Die Beschwerden beim EVZ Deutschland verdeutlichen, dass viele Unternehmen die Umstellung auf SEPA ganz offensichtlich verschlafen haben. Bislang war es Verbrauchern nicht möglich, dem Unternehmen einfach eine Einzugsermächtigung für das deutsche Konto zu erteilen. Rechnungen mussten einzeln überwiesen oder gar ein Konto im Ausland eröffnet werden. Mit IBAN und BIC sollten aber mittlerweile alle Zahlungen reibungslos über europäische Grenzen laufen: „Es scheint ein längerer Prozess zu sein, bis sich alle Unternehmen auf SEPA eingestellt haben. Verbraucher sollten sich von Ausreden der Unternehmer aber nicht beeindrucken lassen und auf ihr Recht bestehen, dass die Abbuchung von einem ausländischen Konto akzeptiert werden muss“, rät Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

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