Ein Konzept setzt sich durch

Verdoppelung der Anträge bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl

Die richtige Adresse, wenn's mal Stress gibt... Foto: ZfS

(Red) – Das gelieferte Sofa sieht nicht aus wie im Katalog, die Rechnung ist fast doppelt so hoch wie der Kostenvoranschlag oder das brandneue Smartphone funktioniert nicht? Und dann läuft auch noch die Kommunikation zwischen den Vertragspartnern nicht wie erhofft. Viele kennen das und wenn es dann zu keiner Einigung zwischen Verkäufer und Kunde kommt, ist der Ärger groß. Seit dem letzten Jahr sorgt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz dafür, dass es ein Schlichtungsstellenangebot für all diese Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen gibt, von der lokalen Firma für A wie Ameisenschädlingsbekämpfung bis hin zum Online-Händler für Z wie Zauberartikel.

Die Grundidee von Verbraucherschlichtung ist es, rechtliche Klarheit und nachhaltigen Rechtsfrieden zu schaffen. Das heißt, dass nach einem durchgeführten Verfahren beide Parteien ihren Streit mit Hilfe eines neutralen Mittlers beigelegt haben. Der Schlichtungsvorschlag gibt somit einen Überblick über die Rechtslage, denn er wird nach geltendem Recht und zwingenden Verbraucherschutzgesetzen erarbeitet. Dabei steht eine Verbraucherschlichtungsstelle als unparteiische Einrichtung zwischen Unternehmen und Verbraucher.

Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist beim Zentrum für Schlichtung in Kehl angesiedelt. Das „Allgemein“ trägt sie im Namen, weil sie immer dann schlichtet, wenn keine andere Verbraucherschlichtungsstelle zur Verfügung steht. Bei ungelösten Streitigkeiten etwa mit Bus und Bahn, der Versicherung, dem Strom- und Gasanbieter und in vielen weiteren Bereichen gibt es beispielsweise solche branchenspezifischen Verbraucherschlichtungsstellen, die vorrangig zuständig sind. Eine Liste führt das Bundesamt für Justiz auf seiner Internetseite.

Die Schlichtungsanträge können online, per Fax oder per Post von Verbrauchern aus dem gesamten deutschen Bundesgebiet gestellt werden und sogar darüber hinaus aus ganz Europa. Denn das Verfahren wird schriftlich durchgeführt: Termine vor Ort sind nicht nötig. Die gesetzliche Grundlage für das gesamte Verfahren ist das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Darin sind Qualitätsmerkmale festgelegt, die alle anerkannten Stellen wie die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle erfüllen müssen. Unter anderem legt es auch fest, dass für Verbraucher keine Kosten entstehen dürfen. Die Neutralität sichert ein faires Verfahren für Verbraucher und Unternehmen.

Das Verfahren ist insgesamt ein für Verbraucher unkompliziertes Angebot, das zunehmend genutzt wird: Bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle sind in der ersten Jahreshälfte 2017 über 1000 Schlichtungsanträge eingegangen. Das entspricht einer Verdopplung der Zahlen im Vergleich zum Vorjahr, als die Stelle eingerichtet wurde. Wichtig: Das Verfahren ist freiwillig, denn für ihre Arbeit sind die Schlichter auf die Kooperation beider Parteien angewiesen.

Im Übrigen können Verbraucher seit dem 1. Februar dieses Jahres schon vor Vertragsabschluss der Internetseite oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters entnehmen, ob sich dieser bereit erklärt, an einem Verfahren vor einer anerkannten Schlichtungsstelle teilzunehmen. Ein Blick in die AGB oder das Impressum des Unternehmens hilft hier also weiter.

Ob Sofa-Kauf, Smartphone-Bestellung oder Kostenvoranschlag: Am besten ist es, wenn alles gut läuft. Wenn es aber einmal doch zum Streit kommen sollte, wissen Verbraucher nun, an wen sie sich zur Schlichtung wenden können.

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