Verbraucherrechte: Verschenken Sie kein Geld!

Wenn Ihr Flug ausgefallen oder stark verspätet ist, haben Sie ziemlich schnell Anspruch auf Entschädigungen und andere Leistungen.

Wenn Ihr Flug ausfällt oder heftig verspätet ist, haben Sie schnell Anspruch auf Leistungen und/oder Entschädigungen. Foto: © Fabio Pozzebom / Agencia Brasil / CC-BY-SA 3.0br

(PM) – Zum Ende der Urlaubszeit häufen sich wie jedes Jahr die Fälle, bei denen es zu Ausfällen oder langen Verspätungen bei Flügen kommt. Hiervon sind nach Schätzungen von Experten bis zu 5 Millionen Bundesbürger im Jahr betroffen.

Flugreisende haben aber bei Ausfall oder deutlicher Verspätung nach der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004/EG Anspruch auf eine Entschädigung und weitere Leistungen (Verpflegung, Erfrischungen, Kommunikation, evtl. Unterbringung). Dabei richtet sich die Höhe der Entschädigung und der weiteren Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft nach der Entfernung, die mit dem Flug zurückgelegt werden soll, sowie nach der Dauer der Verspätung: Schon bei einem Kurzstreckenflug (bis 1500 km) kann eine Entschädigung bereits bei einer Verspätung von drei Stunden fällig werden.

Für solche und ähnliche Fälle bietet das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland vielfältige und praxisorientierte Unterstützung an.

Bereits vor Ort: Wie macht man dem Mitarbeiter am Schalter einer Fluggesellschaft in Bulgarien oder Griechenland klar, dass man seine Rechte geltend machen möchte? Hierfür gibt es zwei Optionen. Unmittelbar vor Ort hilft die Smartphone-App „ECC-Net: Travel“, mit der man seine Probleme in der jeweiligen Landessprache formulieren und versuchen kann, Lösungen für die jeweilige Situation zu finden. Diese App, die alle EU-Amtssprachen sowie Norwegisch und Isländisch abdeckt, ist in den entsprechenden Stores kostenlos zum Download erhältlich.

Nach dem Urlaub: Und sollte doch einmal ein Konflikt entstehen, beispielsweise wenn eine Fluggesellschaft nicht oder nicht richtig auf eine Entschädigungsforderung reagiert, dann kann man sich auch direkt an das EVZ Deutschland wenden, das an das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) angeschlossen ist. Diese Möglichkeit ist besonders im deutsch-französischen Grenzgebiet wichtig, denn hier gibt es auf relativ begrenztem Raum zahlreiche Urlauberflughäfen, was dazu führt, dass deutsche Urlauber auch in Frankreich, umgekehrt aber auch französische Fluggäste von deutschen Flughäfen abfliegen. Das ZEV bietet Ansprechpartner für deutsche und französische Verbraucher, die sich hervorragend mit solchen Fällen auskennen und sich für die Rechte der Verbraucher einsetzen.

Auch die Broschüre „Fluggastrechte: Clever Reisen!“, hilft im Zweifelsfall konkret weiter – diese Broschüre kann kostenlos über das ZEV bezogen werden.

Wenn einmal etwas bei einer Flugreise schief geht, sollten Sie auf jeden Fall mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten reagieren – ansonsten verschenken Sie bares Geld!

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*



Copyright © Eurojournaliste