Praktische Hilfe für Verbraucher in der Europäischen Union

Wenn es darum geht, seine Rechte durchzusetzen, steht Verbrauchern eine Stelle für praktische Unterstützung zur Verfügung.

So sieht die Startseite des "Checks" aus, anhand dessen man prüfen kann, ob sich ein Verfahren lohnt. Foto: (c) ZEV

(PM/PK) – Sie haben bei einem ausländischen Online-Händler Ware bestellt, aber nicht erhalten? Oder Sie möchten von einer ausländischen Airline eine Entschädigung für die Flugannullierung? Manchmal ist es nicht möglich, ohne den nervigen und oft teuren Gang zum Gericht zu seinem Recht zu kommen. Doch vor dem Gang vor ein Gericht schrecken viele Verbraucher zurück, gerade, wenn das Unternehmen im Ausland sitzt und es um vergleichsweise wenig Geld geht.

Genau für diese Fälle gibt es bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten innerhalb der EU vereinfachte Europäische Gerichtsverfahren. Sie können ohne Anwalt in kurzer Zeit am heimischen PC eingeleitet werden – und das bei geringen Gerichtskosten. Denn der europäische Gesetzgeber sieht zwei Verfahren vor, die jedem europäischen Verbraucher offen stehen: das Verfahren für geringfügige Forderungen (Small Claims-Verfahren) und das Europäische Mahnverfahren.

Für diese beiden Verfahren bietet das Europäische Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland in Kehl jetzt ein ganz besonderes Informationsangebot. Mit nur wenigen Klicks kann man zuhause am Rechner anhand des interaktiven Verfahrens-Checks „selbsthilfe.eu-verbraucher.de“ selbst prüfen, ob ein solches Verfahren Sinn macht. Wie man das Antragsformular schließlich ausfüllt, wird Schritt für Schritt in einem Video erklärt.

Zum Glück gibt es solche Einrichtungen, die das Konzept “Europa” für die Menschen auf positive Weise erlebbar machen. Gäbe es solche Angebote nicht, könnte man langsam, aber sicher an Europa verzweifeln.

Weitere ausführliche Informationen zu den vereinfachten EU-Verfahren sowie ein Flyer stehen zudem auf den Webseiten des EVZ zur Verfügung.

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