Skiurlaub in Frankreich…
… und wenn man sich auf der Schwarzen Piste doch mal das Knie verdreht, stellt sich sofort die Frage: Bin ich eigentlich versichert? Hier einige nützliche Tipps.
(Red/PM) – Die Vogesen, die Alpen, die Pyrenäen, das Jura… – in Frankreich kommen Skifahrer voll auf ihre Kosten. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) in Kehl klärt Pistenfans über ihren Versicherungsschutz im Nachbarland auf – damit sie sorgenfrei in den Winterurlaub starten können.
Eine europäische Karte für gesetzlich Versicherte – Gesetzlich Versicherte sollten ihre Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, mit in den Winterurlaub nehmen. Sie befindet sich auf der Rückseite der deutschen Versicherungskarte oder kann kostenlos bei der Krankenkasse angefordert werden.
Wer in Frankreich krank wird oder einen Unfall erleidet, zeigt die EHIC beim Arzt vor. Normalerweise müssen die Kosten nicht vorgestreckt werden, doch kann es vorkommen, dass der Arzt auf sofortige Bezahlung besteht. Erstattet werden dann die Leistungen, die nach dem Recht des Aufenthaltslandes erstattungsfähig sind. Anders als von zu Hause gewohnt, kann die Eigenbeteiligung hier höher ausfallen: Bei einem Krankenhausaufenthalt in Frankreich müssen Patienten z. B. 20 % aus eigener Tasche bezahlen. Eventuelle Rechnungen sollten aufbewahrt und nach dem Urlaub bei der Krankenkasse eingereicht werden. Gut zu wissen für Alpenfans: Die EHIC gilt auch in der Schweiz.
Ist eine Zusatzversicherung notwendig? – Das ZEV empfiehlt allen Auslands-Skifahrern, egal, ob privat oder gesetzlich versichert, eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie übernimmt in der Regel den Rücktransport nach Hause. Gerade im Gebirge können bei einem Unfall mehrere tausend Euro anfallen, z. B. für einen Helikoptertransport. Auch die Eigenbeteiligung an Behandlungsleistungen ist damit in den meisten Fällen abgedeckt. Die Zusatzversicherung bekommt man schon für wenige Euro im Jahr.
Privatversicherte und der Rücktransport – Privatversicherte verfügen bei Reisen innerhalb der EU und oft auch außerhalb über einen Standard-Versicherungsschutz. Skifahrer sollten trotzdem überprüfen, ob in ihrem Tarif der Rücktransport nach Deutschland erstattet wird.
Mehr über die Behandlung innerhalb der EU erfahren Urlauber in der Broschüre Ihre Rechte als Patient in der EU des ZEV in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Diese und jede Menge weiterer Informationen finden Sie HIER oder HIER.
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