Schlichtungsverfahren: wann lohnt sich das für mich?

Ein neues Tool unterstützt Unternehmen bei der Entscheidung, ob man ein Schlichtungsverfahren aufnimmt oder nicht.

(Red/PM) – Noch ist es eine einfache Excel-Datei mit Formeln, aber zukünftig könnte es als „Legal Tech“ die unternehmerische Entscheidungsfindung erleichtern: Letzte Woche wurde an der Hochschule Pforzheim ein Tool vorgestellt, das die Frage beantwortet, ob es sich lohnt, eine Streitigkeit zwischen einem Unternehmen und seinen Kunden durch eine Verbraucherschlichtungsstelle beilegen zu lassen. Entwickelt wurde die Entscheidungshilfe vom Stuttgarter Unternehmer Dr. Wolfgang Dannhorn in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Simone Harriehausen, (Studiengang Wirtschaftsrecht der Hochschule Pforzheim), die ihre Erfahrungen als Wirtschaftsmediatorin und ehemalige Anwältin und Richterin in die Idee einfließen ließ.

Der Bedarf für ein solches Hilfsmittel ist groß, weiß Felix Braun, Vorstand des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl: „Viele Unternehmen müssen sich seit Inkrafttreten der gesetzlichen Hinweispflichten aus §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes zum ersten Mal mit dem Thema Schlichtung auseinander setzen. Wir stellen deshalb fest, dass die Aufklärung über den Ablauf und die Vor- und Nachteile der Verfahren das Interesse vieler weckt, es aber nach wie vor viele falsche Vorstellungen gibt.“ Dabei ermöglichten Schlichtungsverfahren bei moderaten Kosten eine vollständige Überprüfung der rechtlichen Lage durch neutrale Dritte, was das Kundenvertrauen nachhaltig stärke.

Zur Sensibilisierung der Unternehmen halten Braun und sein Team auch regelmäßig Vorträge und „Webinare“ bei Unternehmerinitiativen, Verbänden und Kammern im ganzen Bundesgebiet. Die von Braun geleitete Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, die beim Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl angesiedelt ist, ist eine nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz anerkannte Einrichtung. Sie wird immer dann tätig, wenn den Verbraucherinnen und Verbrauchern keine spezielle Stelle, beispielsweise einer bestimmten Wirtschaftsbranche, zur Verfügung steht, was für sehr viele Bereiche noch der Fall ist.

Die Verfahren, die dort durchgeführt werden, sind keinesfalls nur Verhandlungen über Kulanzvorschläge, noch vertreten die Streitmittler die einseitigen Interessen einer Partei. Vielmehr wird nach einem Austausch der Sichtweisen der Parteien die objektive, rechtliche Lage geprüft und darauf beruhend ein Lösungsvorschlag unterbreitet, der angenommen oder abgelehnt werden kann. Die Kosten des Verfahrens bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle trägt das Unternehmen.

Und langsam, aber sicher merkt man, dass die Sensibilisierungsarbeit dieser Schlichtungsstelle in Kehl ihre Früchte trägt – immer mehr Unternehmen nutzen diese effiziente Möglichkeit, um nicht nur Streitigkeiten mit Kunden beizulegen, sondern auch, um ihren Kunden zu demonstrieren, dass sie diese ernstnehmen.

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