Berlin – wir können alles, außer wählen…

Die Älteren werden sich erinnern – im September 2021 fanden die letzten Bundestagswahlen statt. Und weil das in Berlin eine Pannenveranstaltung war, müssen jetzt die Menschen in 455 Wahlbezirken erneut an die Urnen.

Ob es zur Wahlwiederholung am 11. Februar in Berlin wieder solche hoch philosophischen Wahlplakate gibt? Foto: IgorCalzone1 / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 4.0int

(KL) – Na ja, man gewöhnt sich ja in Berlin schon fast daran, dass Wahlen nicht reibungslos verlaufen… Schon die letzte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus musste wegen heftiger Mängel wiederholt werden (im Nachgang der mau organisierten Wahl tauchten plötzlich paketeweise nicht gezählte Briefwahlumschläge auf), was dann am 12. Februar 2023 auch passierte und dazu führte, dass Schwarz-Rot in Berlin eine Koalition aus SPD, Grünen und Die Linke ablöste. Das allerdings wird bei der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl nicht passieren, denn die Ergebnisse der 455 von 2256 Berliner Wahlbezirken, in denen die Bundestagswahl wiederholt werden muss, werden am Endergebnis der Bundestagswahl nichts mehr verändern. Hoffentlich hält die Berliner Ampel wenigstens so lange, bis diese Wiederholungswahl stattgefunden hat, denn ansonsten wird es richtig chaotisch.

Aber was war im September 2021 in Berlin passiert, dass nun diese Wahl teilweise wiederholt werden muss, mit allem Drum und Dran und Briefwahl? Die Liste der Gründe, die zur Wahlwiederholung führten, ist lang. In etlichen Wahllokalen fehlten die Stimmzettel oder diejenigen, die es gab, waren die falschen Stimmzettel; viele Menschen mussten stundenlang Schlange stehen, bevor sie ins Wahllokal kamen und das war auch nicht immer einfach, da einige Wahllokale in Ermangelung von Stimmzetteln erst einmal die Türen dicht machten. Andere Wahllokale versuchten dies dadurch aufzufangen, dass sie einfach nach dem offiziellen Ende der Wahl um 18 Uhr geöffnet blieben, was ebenso wenig geht wie die zwischenzeitliche Schließung. Ergebnis: Es hagelte Einsprüche gegen diese Wahl (1713, um genau zu sein) und seither befassen sich verschiedene Verfassungsgerichte mit der Frage, ob in denjenigen Wahlbezirken, in denen es zu solchen Ungereimtheiten kam, erneut gewählt werden muss. Die Antwort lautet: Ja.

Das hat zumindest das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und auch der Termin für diese Wahlwiederholung steht bereits – der 11. Februar 2024 soll es sein. Aber ob das so ein günstiger Termin ist? Der 11. Februar 2024 liegt zwischen dem Karnevals-Sonntag und dem Rosenmontag und man kann nur hoffen, dass die Berliner (und die Helfer in den Wahllokalen) dann nüchtern genug sind, um endlich mal wieder eine Wahl ohne allzu schwerwiegende Pannen abzuwickeln…

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