Bundesverfassungsgericht, übernehmen Sie!

Der Bundestag hat für den Impfzwang für medizinisches Personal gestimmt. Dies ist allerdings nur das „Vorspiel“ für eine allgemeine Impf-Pflicht. Ist das verfassungskonform?

Die Frage des Impf-Zwangs wird wohl abschliessend erst vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden können. Foto: RoBi / Wikimedia Commons / PD

(KL) – Die Abstimmung im Bundestag war eindeutig und für den Gesetzentwurf stimmten nicht nur die drei Regierungsparteien, sondern auch große Teile der Opposition: Mit 571 Stimmen (bei 80 Gegenstimmen) beschloss der Bundestag eine Impf-Pflicht für medizinisches Personal. Doch bevor dieser Impfzwang in Kraft treten kann, wird es wohl eine längere Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht geben, denn ob dieser Zwang verfassungskonform ist, wird von vielen Experten bezweifelt.

Der neue Bundeskanzler Olaf Scholz hat keinen Hehl daraus gemacht, dass er so schnell wie möglich einen allgemeinen Impfzwang für die gesamte Bevölkerung durchsetzen will. Insofern ist ein Impfzwang für medizinisches Personal nur der Auftakt, doch sind leider noch viele Fragen offen, die diese Maßnahme rechtlich auf ziemlich tönernen Füssen stehen lassen.

So ist beispielsweise momentan völlig offen, ob die verwendeten Impfstoffe gegen das aktuelle Variant „Omikron“ überhaupt wirksam sind. Der BionTech-Gründer Ugur Sahin scheint von seinem Vakzin auch nicht so ganz überzeugt zu sein, kündigte er doch gerade erst an, dass man für „Omikron“ vermutlich einen neuen Impfstoff brauche. Sollte jetzt jedoch „Omikron“ die Überhand gewinnen (oder auch anderen, neue Variante), dann stellt sich die Frage, ob es verhältnismäßig ist, Menschen zu einer Impfung zu zwingen, deren Wirksamkeit selbst vom Hersteller des Impfstoffs in Frage gestellt wird.

Jetzt sollte langsam die Stunde der Medizin-Ethiker schlagen. Immerhin ist Medizin-Ethik ein Fach, das an Universitäten gelehrt wird und aus dieser Ecke haben wir bislang zu wenig gehört. Das mantrahaft vorgetragene „Die Impfung ist der einzige Weg aus der Pandemie“ der Politik sollte dabei weniger Gewicht haben als die Aussagen unabhängiger Experten, bei denen man darauf achten sollte, dass sie nicht wie die Mitglieder des „Medizinischen Rats“, der die französische Regierung beraten hat, ausnahmslos auf der Gehaltsliste der großen Pharmafirmen stehen.

In der Kakophonie der Gutachten, Gegengutachten, sich dauernd ändernden Stellungnahmen der TV-Mediziner, sind inzwischen sowohl Bürgerinnen und Bürger, als auch die Politik hoffnungslos überfordert. Doch muss, bevor ein Impfzwang eingeführt wird, die Rechtslage geklärt werden.

So muss beispielsweise Klarheit darüber geschaffen werden, wer die Haftung für eine Zwangsimpfung trägt. Bislang lehnen sowohl die Hersteller, als auch die Regierungen eine Haftung für die Impfstoffe ab. Doch wer Zwang sagt, muss auch für die Folgen aufkommen, wenn etwas schief geht. Dazu kommt die grundsätzliche Frage, ob es rechtens ist, dass nur bestimmte Berufsgruppen einem solchen Zwang unterliegen, nicht aber andere Berufsgruppen, die genau so viel Kontakt zu Mitmenschen haben wie Pflegepersonal – Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und viele andere Berufe werden dann anders behandelt als medizinische Berufe.

Dass wir Lösungen brauchen und das schnell, versteht jeder. Doch muss man vorsichtig sein, nicht panisch sämtliche Regeln des Rechtsstaats über den Haufen zu werfen. Und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit muss vom höchsten deutschen Gericht geklärt werden. Auf die weiteren Debatten darf man gespannt sein…

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