Covid – schon wieder eine neue Arbeitsschutzverordnung
Am 1. Oktober, also morgen, tritt eine neue Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Für Unternehmen und Organisationen, deren Mitarbeiter auf beiden Rheinseiten leben, keine einfache Aufgabe.
(KL) – Und schon wieder müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung einstellen. Zwar versteht man, dass sich Politik und Verwaltungen permanent auf sich ändernde Umstände einstellen müssen, aber es wird immer schwieriger, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Interview mit Felix Braun, dem Direktor der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl.
Felix Braun, das ist heute unser achtes Interview zum Arbeiten in pandemischen Zeiten – ab 1.10. gilt eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Was kommt da auf Sie als Arbeitgeber zu?
Felix Braun: Ehrlich gesagt: ziemlich wenig. Zum einen lässt einem die neue Verordnung mehr Gestaltungsfreiheit, zum anderen wissen wir mittlerweile doch recht gut, was wir zur Coronaprävention bei unserer Büroorganisation tun können. Und: Wir haben freiwillig auch in entspannteren Zeiten relativ hohe Standards beibehalten. Hinzu kommt, dass ohnedies mobiles Arbeiten von zuhause einen hohen Stellenwert bei uns einnimmt, das Büro also selten voll ist. Viel müssen wir also nicht tun, um ein den neuen Anforderungen angepasstes betriebliches Hygienekonzept ab 1.10. in Gang zu setzen.
Haben Sie da irgendwie mehr Glück als andere?
FB: Jein. Wir haben zum Beispiel das Glück, keine Großraumbüros zu haben. Bei der jetzigen Mobile-Office-Quote sind auch Doppelbüros meist einzeln besetzt. Glück, sehr vernünftige und gelassene Kolleginnen und Kollegen zu haben, die die Maßnahmen mittragen, auch wenn nicht alles Spaß macht und auch mal einschränkt. Glück, dass wir eine Arbeit machen, die sich eben auch weitgehend außerhalb des Büros erledigen lässt. Das alles kann nicht jeder Arbeitgeber von sich sagen. Aber wie ich schon sagte: Die neue Verordnung lässt mehr Spielräume, setzt auf mehr Eigenverantwortung und nach fast drei Jahren Pandemie hat jeder auch viele Abläufe nun eben schon einmal durchdenken und umsetzen müssen. Routine, so traurig das irgendwie ist, ist da.
Sie beschäftigen auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger, ist auch da alles klar?
FB: Ja, bis zum Ende des Jahres jedenfalls gilt für die Sozialversicherung noch eine Sonderregel. Unsere Mitarbeitenden müssen nicht befürchten, durch zuviel Arbeit von zuhause aus in das französische Sozialversicherungssystem wechseln zu müssen – denn in der Tat muss immer im Auge behalten werden, dass normalerweise nicht einfach in hohem Umfang von zuhause auf der anderen Seite der Grenze aus gearbeitet werden kann, ohne dass dies Einfluss auf die Sozialversicherung hätte.
Klar ist aber auch, man kann auch nicht beliebig viel von irgendwo aus mobil arbeiten, dies kann den steuerlichen Grenzgängerstatus aufheben. Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt bis April 2023 – man muss als Arbeitgeber im Grenzgebiet also aufpassen, ob die Sonderregel zur Sozialversicherung für Grenzgänger über das Jahr hinaus nochmals verlängert wird.
Also alles gut?
FB: Nein, diese Zeiten fordern allen Menschen viel ab und es wäre gelogen, wenn wir das nicht auch bei uns spüren würden. Das ist keine Klage, aber es ist einfach so.
Haben diese Krisenzeiten auch Auswirkung auf die Schlichtungsarbeit im engeren Sinne?
FB: In der Tat gibt es Anträge, die einen Bezug zu Corona haben oder direkt bis indirekt durch das aktuelle Kriegsgeschehen bedingt sind. Hier denke ich beispielsweise an Reise und Energie, wofür es aber oft vorrangige Zuständigkeiten insbesondere bei der söp Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr und der Schlichtungsstelle Energie gibt. In diesem Jahr hat aber zum Beispiel auch der Bundesgerichtshof zur Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios geurteilt (Az. XII ZR 64/21) – das fällt dann in unseren Zuständigkeitsbereich, also der Universalschlichtungsstelle der Bundes.
A propos Energie und Krise: Leiten Sie als Arbeitgeber auch selbst Sparmaßnahmen ein?
FB: Ja, ungeheizte Flure, moderat geheizte Büros, kaltes Wasser in den Sanitärräumen, Steckerleisten abends ausschalten, usw. Aber auch hier gilt einfach: Keep calm and carry on.
Felix Braun, vielen Dank für dieses achte Interview zu diesem Thema!
PRAKTISCHE INFORMATIONEN
Die Informations- und Beratungsstelle INFOBEST Kehl/Strasbourg berät Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereinigungen u.a. bei grenzüberschreitenden Fragen zur Sozialversicherung, Steuer.
Umsetzungshilfen für Unternehmen zur Pandemiebekämpfung gibt es u.a. auf der Seite der gesetzlichen Unfallversicherung VBG.
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