Der „Literarische Adventskalender“ (15)

Autor Stefan Böhm und Eurojournalist(e) präsentieren: „Straßburger Glaubensbekenntnis - Kommissar Sturnis dritter Fall“. Heute: Kapitel 15 – „1437 – Das Eheversprechen“

Ewige Schönheit, ja. Aber deswegen gleich heiraten? Foto: Stefan Böhm / CC-BY-SA 4.0int

Kapitel 15 – 1437: Das Eheversprechen

Er hätte es bei den Bademädchen belassen und sich nicht auch noch auf eine Patriziertochter einlassen sollen. Mit den Straßburger Großbürgerinnen war nicht gut Kirschen essen, zumindest nicht, wenn es um geschäftliche Angelegenheiten ging.

Eheversprechen … Davon war nie die Rede gewesen!

Da hatte man einmal ein wenig Spaß im Bett, und schon wurde man verklagt, auf lebenslänglich, auf die Einhaltung eines vermeintlich gegebenen Eheversprechens. Ohne ihn, ohne Henne Gensfleisch!

Er hatte wahrlich Wichtigeres zu tun, als zu heiraten, Kinder in die Welt zu setzen und sich von einer Gattin und – noch schlimmer – deren Mutter gängeln zu lassen. Überhaupt, die Mutter … Die steckte doch hinter dem ganzen Prozess.

Und dabei lief gerade alles so gut für ihn. Mit seiner Arbeit kam er gut voran. Zum ersten Mal war es ihm gelungen, mittels eines Handgießgeräts mit einer Legierung aus Blei, Zinn und Antimon einen Buchstaben zu gießen. Das war ein entscheidender Durchbruch bei der Verwirklichung seines großen Ziels. Konrad Saspach arbeitete mit Hochdruck an einer Druckpresse und er selbst hatte begonnen, an einer eigenen Tinktur für Druckerschwärze zu arbeiten, die nicht mehr verfloss, wenn man sie auf Papier abdruckte.

Da konnte er sich wirklich keine weiteren Verpflichtungen anhängen lassen, ein Weib, oder schlimmer noch, ein Kind. Gott bewahre … Fräulein Ennelin zu der Iserin Thüre und ihre Mutter würden ohne ihn zurechtkommen, sich einen anderen Dummen suchen müssen.

Und dann dieser Zeuge, der Schuster Claus Schott. Der war doch von der Mutter der Iserin bestochen worden. Gut, er hätte ihn nicht als Lump und Gauner beschimpfen sollen. Die Strafe würde er gerne in Kauf nehmen, 15 Gulden. Hauptsache, er entkam dem Gängelband der Ehe …

Henne hatte schon so viele Prozesse geführt, kannte sich aus vor Gericht. Er hatte den Stadtschreiber von Mainz in Schuldhaft nehmen lassen, um zu seinem Recht zu kommen, hatte sich nicht gescheut, sich mit den Großen und Mächtigen anzulegen.

Dem Joch der Ehe würde er sich nicht unterwerfen, schon gar nicht mittels eines erzwungenen Richterspruchs. Henne Gensfleisch war ein freier Mann, und das würde er auch bleiben.

Fortsetzung folgt…

Stefan Böhm

Straßburger Glaubensbekenntnis
Kommissar Sturnis dritter Fall

Originalausgabe
1. Auflage
© 2020 Stefan Böhm
Taschenbuch-ISBN: 978-3-969-66410-0
Umschlagsgestaltung und Satz:
Sarah Schemske (www.buecherschmiede.net)
Lektorat: Martin Villinger
Korrektorat: Bücherschmiede (www.buecherschmiede.net)
Bestellung und Vertrieb: Nova MD GmbH, Vachendorf
Druck und Bindung:
Sowa Sp. z o.o.
ul. Raszyńska 13
05-500 Piaseczno
Polen

Alle Rechte vorbehalten. Alle Figuren und deren Biografien sind erfunden, Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen wären zufällig und nicht beabsichtigt.

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